Beglaubigte Spanisch-Übersetzung digital mit qualifizierter elektronischer Signatur: in Spanien offiziell anerkannt
In der heutigen digitalen Welt wird immer mehr Wert auf Effizienz und Sicherheit gelegt – auch im Bereich der beglaubigten Übersetzungen. Die spanische Verordnung AUC/213/2025 vom 7. März 2025 ermöglicht es beeidigten Übersetzern nun, die von ihnen beglaubigten Übersetzungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu bestätigten.