Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung auf Spanisch für Kuba? Die Anerkennung von Übersetzungen und Ihren deutschen Dokumenten in Kuba erfordert leider einen etwas komplexen Beglaubigungsprozess, der aus zwei Schritten besteht. In diesem Blogartikel führe ich Sie durch die einzelnen Schritte, damit Ihre Unterlagen problemlos anerkannt werden.
Warum ist der Beglaubigungsprozess notwendig?
Kuba ist nicht Teil des sogenannten Apostille-Übereinkommens. Daher müssen durch mich beglaubigte Übersetzungen und Ihre deutschen Dokumente durch alternative Verfahren beglaubigt werden, um in Kuba rechtsgültig zu sein (Den vollständigen Text des Übereinkommens in deutscher Sprache und eine Liste der Unterzeichnerstaaten finden Sie hier: https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/haager-uebereinkommen/ue02.html).
Der Beglaubigungsprozess Schritt für Schritt
Der Beglaubigungsprozess besteht aus zwei Schritten. Wichtig: Sowohl Ihre deutschen Dokumente als auch von mir erstellte beglaubigte Übersetzungen müssen durch die nachfolgend erklärten Schritte legalisiert werden:
1. Vorbeglaubigung durch die zuständige Landesbehörde
Damit die kubanische Botschaft in einem zweiten Schritt eine Legalisation ausstellen kann, muss die entsprechende Landesbehörde eine Vorbeglaubigung ausstellen. Diese wird auch Legalisation genannt, was zu Verwirrung führen kann. Es handelt sich sozusagen um eine Legalisation von Seiten des Ausstellerstaats. Der Empfängerstaat – in diesem Fall Kuba – stellt dann eine weitere Legalisation aus.
Welche deutsche Behörde für die Ausstellung einer Legalisation zuständig ist, unterscheidet sich je nach Bundesland und je nachdem, um welches Dokument es sich handelt. Notarielle und gerichtliche Dokumente werden vom jeweils zuständigen Landgericht legalisiert. Von mir ausgestellte beglaubigte Übersetzungen werden vom Landgericht Zweibrücken legalisiert. Wichtig: Die Behörde bzw. das Gericht darf keine Apostille ausstellen, da diese in Kuba keine Anwendung findet. Es muss sich um eine Beglaubigung durch Legalisation handeln.
2. Legalisation durch die kubanische Botschaft in Deutschland
Die letzte Instanz im Beglaubigungsprozess ist die Legalisation der Dokumente durch die Botschaft von Kuba in Berlin. Weitere Details finden Sie hier.
Fazit
Die Beglaubigung deutscher Dokumente für die Nutzung in Kuba erfordert zwei Schritte. Wäre Kuba Teil des Apostille-Übereinkommens, wäre nur ein Schritt notwendig, nämlich die Ausstellung einer Apostille durch die zuständige Landesbehörde bzw. das zuständige Landgericht in Deutschland. Das heißt, der Beglaubigungsprozess für Kuba ist ein wenig aufwendiger. Beachten Sie bitte, dass sowohl Ihre deutschen Dokumente als auch die von mir erstellten Übersetzungen legalisiert werden müssen. Sollten Sie Unterstützung bei der Übersetzung benötigen, erstelle ich Ihnen gerne eine beglaubigte Übersetzung auf Spanisch für Kuba. Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie mich – Ich helfe Ihnen gerne!
Thomas Baumgart ist Konferenzdolmetscher und Übersetzer für Spanisch, Polnisch und Deutsch mit den Fachgebieten Recht sowie Industrie & Technik. Im Blog eines Brückenbauers berichtet er von seinem Berufsalltag als Übersetzer und Dolmetscher und weiteren damit verbundenen Themen.