Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch

Beglaubigte Übersetzung Spanisch oder Deutsch | Vereidigter Übersetzer für Spanisch

Schnell, rechtsgültig, anerkannt: Als vereidigter Spanisch-Übersetzer erstelle ich für Sie Ihre beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch oder Deutsch-Spanisch mit Stempel und Unterschrift

Ihre spanische Urkunde soll in Deutschland oder Ihre deutschen Dokumente in Spanien und Lateinamerika verwendet werden? Kein Problem. Als dreifach vereidigter Spanisch-Übersetzer (Deutschland + Spanien) übersetze ich Ihre Dokumente rechtsgültig und schnell mit Stempel und Unterschrift. Für Lateinamerika biete ich Ihnen ein Apostille-Service für von mir erstellte beglaubigte Spanisch-Übersetzungen an.

Beglaubigte Spanisch-Übersetzung: in Deutschland, Spanien und Lateinamerika gültig

Als dreifach vereidigter Spanisch-Übersetzer (Deutschland + Spanien) bin ich Ihr kompetenter Partner für amtliche Übersetzungen. Wurden Sie nach einem ‚beeidigten‘, ‚öffentlich bestellten‘ oder ‚ermächtigten‘ Übersetzer gefragt? Perfekt – das bin ich! Diese verschiedenen Begriffe beschreiben alle dieselbe Qualifikation, nur die Bezeichnung variiert je nach Bundesland. Mein Vorteil: Zusätzlich zur deutschen besitze ich auch die spanische Vereidigung.

Meine Titel als vom Landgericht Frankfurt allgemein ermächtigter Übersetzer der spanischen Sprache und von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Zweibrücken ermächtigter Übersetzer der spanischen Sprache für gerichtliche Angelegenheiten in Rheinland-Pfalz sind deutschlandweit gültig. Die beglaubigte Spanisch-Übersetzung wird auch in Spanien anerkannt, da ich vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit beeidigter Übersetzer bin. Gerne erstelle ich auch eine beglaubigte Spanisch-Übersetzung zur Nutzung in einem spanischsprachigen Land außerhalb der EU, also in Lateinamerika. Hierzu muss die Übersetzung durch eine Apostille überbeglaubigt werden. Mehr dazu weiter unten.

Vereidigter Übersetzer: Die Lizenz zum Stempeln

Als anerkannter Spanisch-Urkundenübersetzer fertige ich für Sie eine rechtsgültige beglaubigte Übersetzung an. Ich übersetze Ihr spanisches Dokument ins Deutsche (oder umgekehrt) und bestätige mit meinem Stempel sowie meiner Unterschrift die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung. Das Ergebnis: Eine amtlich anerkannte Übersetzung für deutsche und spanische Behörden, Universitäten und Institutionen.

Unter anderem übersetze ich Dokumente, wie Geburtsurkunden (partida de nacimiento; acta de nacimiento),  Eheurkunden (certificado de matrimonio), Ledigkeitsnachweise oder Ehefähigkeitszeugnisse (certificado de soltería), Führungszeugnisse (certificado de antecedentes penales), Hochschuldiplome, schulische Unterlagen, Verträge, etc. Ihr Dokument fehlt in der Liste? Kein Problem – als Spanisch-Spezialist übersetze ich jede Art von Urkunde in beglaubigter Form. Für Lateinamerika-Dokumente biete ich zusätzlich einen Apostille-Service für Übersetzungen an.

Sie möchten erfahren, was genau bei der Erstellung einer beglaubigten Übersetzung zu beachten ist? Dann empfehle ich Ihnen meinen Blog-Artikel Woran erkennt man eine amtlich beglaubigte Übersetzung.

Gut zu wissen: Rechtlich heißt es ‚bestätigte Übersetzung‘, aber da alle von ‚beglaubigten Übersetzungen‘ sprechen, verwende ich auf meiner Website den bekannteren Begriff.

Stempel: Thomas Baumgart, Vom Präsidenten des OLG Zweibrücken ermächtigter Übersetzer der spanischen Sprache, Eistalstraße 13, 67551 Worms, info@thomasbaumgart.eu
Stempel: Thomas Baumgart - Eistalstraße 13, 67551 Worms, info@thomasbaumgart.eu - Allgemein ermächtigter Übersetzer der spanischen Sprache
Stempel mit der spanischen Aufschrift "Thomas Michael Baumgart, beeidigter Übersetzer für Deutsch, Nr. 11418"

Frage? Antwort!

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema (beglaubigte) Übersetzungen finden Sie auf der Seite FAQ.

So funktioniert's:
In 5 Schritten zu Ihrer beglaubigten Übersetzung auf Spanisch oder Deutsch

  1. Ihre Anfrage: Sie senden mir das zu übersetzende Dokument zu. Bitte machen Sie hierfür vom Anfrageformular für Übersetzungen Gebrauch oder schicken Sie mir eine eingescannte Kopie des Dokuments per E-Mail zu. Ich habe einige wertvolle Hinweise zum sicheren Datenversand per E-Mail zusammengefasst.
  2. Mein Angebot: Nachdem ich das Dokument gesichtet habe, lasse ich Ihnen ein Angebot zukommen. Im Angebot nenne ich Ihnen den Preis und die Bearbeitungsdauer.
  3. Übersetzung: Nehmen Sie das Angebot an, beginne ich mit der Übersetzung. In der Regel benötige ich das Originaldokument nicht.
    Bitte beachten: Privatkunden bitte ich um Vorauszahlung des Gesamtbetrags. Sie bezahlen den Betrag per Banküberweisung oder ganz einfach über PayPal.
  4. Versand: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und E-Mail als zertifiziertes PDF-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur. Das Porto (Einschreiben Einwurf) ist bereits im Preis inbegriffen.
  5. Zahlung: Sofern keine Vorauszahlung getätigt wurde, zahlen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen per Banküberweisung oder bequem per PayPal.
Apostille?

Benötigen Sie zusätzlich eine Apostille für die beglaubigte Übersetzung, damit sie in Lateinamerika anerkannt wird? Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen.

Meine Kontaktdaten

E-Mail: info@thomasbaumgart.eu
Tel.: +49 1522 9515410

WhatsApp Business

Gerne auch per WhatsApp (wa.me/4915229515410). Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung zur Kommunikation mit WhatsApp Business.

Meine Bankdaten

Kontoinhaber: Thomas Baumgart
IBAN: DE33 1203 0000 1053 7997 79
BIC: BYLADEM1001

PayPal
PayPal

Überweisen Sie den Betrag bitte an info@thomasbaumgart.eu

Transparente Preisgestaltung für beglaubigte Spanisch-Übersetzungen

Jede Urkunde ist einzigartig – deshalb erstelle ich für Sie ein maßgeschneidertes Angebot. Die Kosten richten sich nach dem Textumfang und der Formatierung Ihres Dokuments. Auch Apostillen, amtliche Vermerke und behördliche Stempel werden vollständig übersetzt und fließen in die Kalkulation ein. Gegebenenfalls muss für die Übersetzung eine Apostille beantragt werden, sofern Sie in Lateinamerika verwendet werden soll, wodurch weitere Gerichtskosten anfallen.

Formatierung: Einfach formatierte Dokumente sind Fließtexte wie Verträge, notarielle Urkunden oder Urteile. Komplex formatierte Dokumente sind Dokumente mit tabellarischer Struktur, zum Beispiel Schulzeugnisse. Hier ist der Bearbeitungsaufwand höher.
Meine Preisbasis für Spanisch-Übersetzungen: Wortpreis: 0,22 € (netto), Normzeilenpreis: 1,80 € (netto), Seitenpreis: 45,00 € (netto) | Ihr Vorteil: Nach Dokumentensichtung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreisangebot. Detaillierte Preisinformationen für beglaubigte Spanisch-Übersetzungen finden Sie auf der Seite Preise.
Kontaktieren Sie mich am besten direkt und schicken Sie mir die Dokumente zu, die übersetzt werden sollen: info@thomasbaumgart.eu

Verwendung beglaubigter Übersetzungen im spanischsprachigen Ausland

Verwendung beglaubigter Übersetzungen in Spanien

Da ich vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación) beeidigt worden bin, werden von mir beglaubigte Übersetzungen problemlos in Spanien anerkannt.

Verwendung beglaubigter Übersetzungen in anderen spanischsprachigen Ländern (Lateinamerika)

Für Länder außerhalb der EU gilt, dass von in Deutschland beeidigten Übersetzern erstellte beglaubigte Übersetzungen in der Regel überbeglaubigt werden müssen (in der Regel durch eine Haager Apostille), um im Ausland anerkannt zu werden. Der Ablauf sieht wie folgt aus:

Eine Überbeglaubigung von mir angefertigter Übersetzungen erhalten Sie über das Oberlandesgericht Zweibrücken. Nachdem Sie meine beglaubigten Übersetzungen erhalten haben, versenden Sie die beglaubigten Übersetzungen, Ihre Originaldokumente und ein einseitiges Formular an das Oberlandesgericht Zweibrücken. Beim Ausfüllen des Formulars unterstütze ich Sie sehr gerne. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigt meine Eigenschaft als ermächtigter Übersetzer und leitet alle Dokumente an das Landgericht Zweibrücken weiter, wo meine Übersetzungen überbeglaubigt werden (in der Regel in Form einer Haager Apostille). Anschließend erhalten Sie alle Dokumente postalisch zurück. Die anfallenden Gerichtskosten werden Ihnen durch die Landesjustizkasse Mainz in Rechnung gestellt.

Benötige ich eine Legalisation oder Haager Apostille?

Der Staat, in welchem die beglaubigten Übersetzungen genutzt werden sollen, verlangt oft, dass die Beweiskraft einer Urkunde festgestellt wird. Im internationalen Urkundenverkehr dient hierzu in der Regel die Überbeglaubigung durch Haager Apostille oder Legalisation. Die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, werden dadurch bestätigt.

Die so genannte Haager Apostille ist eine Möglichkeit der Überbeglaubigung. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit zahlreichen Staaten weltweit ein Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation getroffen. Dies dient der Vereinfachung der Beglaubigung von Urkunden. Wenn mit dem Empfängerland ein gültiges Übereinkommen besteht, reicht eine Haager Apostille.

In der spanischsprachigen Welt reichen für alle Länder Apostillen aus. Lediglich für die Dominikanische Republik und Kuba benötigen Sie eine Legalisation. Im Blog-Artikel „Beglaubigte Übersetzung auf Spanisch für die Dominikanische Republik“ erläutere ich den Ablauf, sofern Ihre Dokumente in der Dominikanischen Republik genutzt werden sollen. Für Kuba ist der Prozess nahezu identisch.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Übersetzungsanfrage bei der (ausländischen) Stelle, für die die beglaubigte Übersetzung benötigt wird, ob eine Überbeglaubigung (Haager Apostille / Legalisation) benötigt wird. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Modern, digital, rechtssicher: Beglaubigte Spanisch-Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Ihre beglaubigte Spanisch-Übersetzung erhalten Sie sowohl klassisch per Post als auch sofort digital per E-Mail. Das digitale Format ist ein rechtsgültiges PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur, abgesichert durch ein Zertifikat der D-Trust GmbH (Bundesdruckerei-Gruppe). Für Spanien nutze ich das Zertifikat der spanischen Banknotendruckerei und Münzprägeanstalt (Fábrica Nacional de Moneda y Timbre).
Diese Zertifikate gewährleisten die Rechtsgültigkeit meiner digital ausgestellten beglaubigten Übersetzungen gemäß deutscher Gesetzgebung (§126 und §126a BGB), spanischer Gesetzgebung (Ley 6/2020, de 11 de noviembre) sowie eIDAS-Verordnung der Europäischen Union. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Blogbeitrag

Ihr Vorteil: Sofortige Verwendbarkeit. Reichen Sie Ihre amtliche Übersetzung direkt elektronisch ein – ob bei deutschen Behörden, spanischen Konsulaten, Rechtsanwälten oder Notaren. Sofern die digitale Version völlig ausreichend ist, sparen Sie sich den Postversand.
Ihr Vorteil: Flexibel bei Eilfällen. Zeitdruck? Manche Institutionen akzeptieren zunächst die digitale Version, während die gedruckte beglaubigte Übersetzung per Post folgt. Diese Kombination aus digitaler Schnelligkeit und rechtlicher Sicherheit macht beglaubigte Übersetzungen mit elektronischer Signatur zum idealen Werkzeug für moderne Amtsverfahren. Auch wenn einige Behörden und Institutionen weiterhin Übersetzungen in Papierform bevorzugen, akzeptieren sie oft eine vorab übermittelte digitale Version, insbesondere bei kurzen Fristen. Eine beglaubigte Übersetzung mit digitaler Signatur ist daher ein äußerst praktisches und effizientes Mittel.

Fragen Sie hier direkt Ihre beglaubigte Übersetzung auf Spanisch oder Deutsch an!

Hier eine Auswahl für beglaubigte Spanisch-Übersetzungen

Als vereidigter Spanisch-Übersetzer fertige ich unter anderem von folgenden Dokumenten Ihre beglaubigte Übersetzung an:

  • Abiturzeugnis (certificado académico, bachillerato, PAU)
  • Apostille (apostilla)
  • Arbeitszeugnis, Empfehlungsschreiben (certificado de trabajo, carta de recomendación
  • Auszug aus dem Handelsregister (certificado del Registro Mercantil)
  • Grundbuchauszug (certificado del registro de la propiedad)
  • Berufsabschlusszeugnis (título profesional)
  • Diplom, Universitätszeugnisse (diploma, título universitario)
  • Ehefähigkeitszeugnis (certificado de soltería)
  • Eheurkunde (certificado de matrimonio, acta de matrimonio)
  • Familienstammbuch (libro de familia)
  • Führerschein (permiso de conducir)
  • Führungszeugnis (certificado de antecedentes penales)
  • Geburtsurkunde (certificado de nacimiento, acta de nacimiento)
  • Heiratsurkunde (certificado de matrimonio, acta de matrimonio)
  • Kontoauszug (extracto bancario)
  • Lebenslauf, CV (currículum vitae)
  • Letztwillige Verfügung (disposición mortis causa)
  • Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento)
  • Notarielle Urkunde (documento notarial, acta notarial, escritura)
  • Beglaubigung (certificación)
  • Schulzeugnis (certificado escolar, expediente escolar)
  • Sterbeurkunde (certificado de defunción)
  • Steuerbescheid (liquidación del impuesto)
  • Testament (disposición testamentaria, testamento)
  • Vertrag (contrato, acuerdo)

Ihr Dokument ist nicht dabei? Fragen Sie mich einfach an: info@thomasbaumgart.eu

Datenschutzhinweise für den E-Mail-Verkehr

E-Mails sind wie offene Briefe – theoretisch für jeden lesbar, der sich unbefugt Zugang verschafft. Besonders bei sensiblen Urkunden wie Geburtsurkunden oder Zeugnissen ist Vorsicht geboten.

Meine Empfehlungen:
PDF-Verschlüsselung: Schützen Sie Ihre gescannten Dokumente vor dem Versand mit einem Passwort (Anleitung für Adobe Acrobat Reader)
Sichere Passwort-Übermittlung: Das Kennwort senden Sie mir separat – wahlweise per zweiter E-Mail, SMS oder Telefonanruf. Meine Kontaktdaten für die sichere Übertragung finden Sie hier

Die Passwort-Verschlüsselung schützt Ihre Informationen zuverlässig während der Übertragung. Dieses bewährte Verfahren gewährleistet maximale Sicherheit für Ihre wertvollen Dokumente.

Nach oben scrollen