Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch

Beglaubigte Übersetzung auf Spanisch oder Deutsch

Sie erhalten eine von mir als beeidigter Übersetzer für Spanisch beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch oder Deutsch-Spanisch

Sie benötigen eine mit Stempel und Unterschrift beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments? Sei es eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch oder Deutsch-Spanisch: Bei mir sind Sie genau richtig.

Beglaubigte Spanien-Übersetzung: in Deutschland, Spanien und Lateinamerika gültig

Als beeidigter Übersetzer für Spanisch-Deutsch & Deutsch-Spanischwerde ich gerne für Sie tätig. Keine Sorge: Auch wenn Ihnen gesagt wurde, dass Sie einen vereidigten Übersetzer, öffentlich bestellten Übersetzer, ermächtigten Übersetzer oder beglaubigten Übersetzer benötigen, dürfen Sie mich gerne kontaktieren. Denn alle diese Bezeichnungen bedeuten dasselbe. Die Bezeichnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Mein Titel als von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Zweibrücken ermächtigter Übersetzer der spanischen Sprache für gerichtliche Angelegenheiten in Rheinland-Pfalz ist deutschlandweit gültig. Die beglaubigte Spanisch-Übersetzung wird auch in Spanien anerkannt, da ich vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit beeidigter Übersetzer bin. Gerne erstelle ich auch eine beglaubigte Spanisch-Übersetzung zur Nutzung in einem spanischsprachigen Land außerhalb der EU, also in Lateinamerika. Hierzu muss die Übersetzung durch eine Apostille überbeglaubigt werden. Mehr dazu weiter unten.

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Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz

Die Lizenz zum Stempeln

Als offizieller Urkundenübersetzer erstelle ich eine beglaubigte Übersetzung. Das heißt, ich übersetze das Dokument und bestätigte durch meinen Stempel und meine Unterschrift, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Es handelt sich um eine Übersetzung, die von Ämtern, Behörden und Schulen anerkannt wird. Sie möchten erfahren, was genau bei der Erstellung einer beglaubigten Übersetzung zu beachten ist? Dann empfehle ich Ihnen meinen Blog-Artikel Woran erkennt man eine amtlich beglaubigte Übersetzung.

Eine beglaubigte Spanisch-Übersetzung erhalten Sie unter anderem für Ihre Geburtsurkunde, Eheurkunde, Ihr Ehefähigkeitszeugnis oder Führungszeugnis. Ihr Dokument wird hier nicht genannt? Eine beglaubigte Übersetzung ist für jede Art von Dokument möglich. Kontaktieren Sie mich und wir finden eine Lösung.

Übrigens: Eine beglaubigte Übersetzung heißt offiziell „bestätigte Übersetzung“. Da man jedoch im Alltag von beglaubigten Übersetzungen spricht, nutze auch ich diese Wortwahl auf meiner Website.

Beglaubigte Spanisch-Übersetzung: auch digital als PDF-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) per E-Mail möglich

Sie erhalten die beglaubigte Spanisch-Übersetzung sowohl ausgedruckt als auch digital per E-Mail als PDF-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) gemäß eIDAS-Verordnung der Europäischen Union. Weiter unten finden Sie dazu mehr Informationen.

Sie haben Fragen? Weiter unten finden Sie weitere Informationen und Antworten zu beglaubigten Übersetzungen.

Ablauf:
Ihre beglaubigte Übersetzung auf Spanisch oder Deutsch in 5 Schritten

1. Ihre Anfrage: Sie senden mir das zu übersetzende Dokument zu. Bitte machen Sie hierfür vom Anfrageformular für Übersetzungen Gebrauch oder schicken Sie mir eine eingescannte Kopie des Dokuments per E-Mail zu. Ich habe einige wertvolle Hinweise zum sicheren Datenversand per E-Mail zusammengefasst.

2. Mein Angebot: Nachdem ich das Dokument gesichtet habe, lasse ich Ihnen ein Angebot zukommen. Im Angebot nenne ich Ihnen den Preis und die Bearbeitungsdauer.
3. Übersetzung: Nehmen Sie das Angebot an, beginne ich mit der Übersetzung. In der Regel benötige ich das Originaldokument nicht. Bitte beachten: Privatkunden bitte ich um Vorauszahlung des Gesamtbetrags. Sie bezahlen den Betrag per Banküberweisung oder ganz einfach über PayPal.

4. Versand: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und E-Mail als zertifiziertes PDF-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur. Das Porto (Einschreiben Einwurf) ist bereits im Preis inbegriffen.

5. Zahlung: Sofern keine Vorauszahlung getätigt wurde, zahlen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen per Banküberweisung oder bequem per PayPal.

Apostille?

Benötigen Sie zusätzlich eine Apostille für die beglaubigte Übersetzung, damit sie in Lateinamerika anerkannt wird? Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen.

Meine Kontaktdaten

E-Mail: info@thomasbaumgart.eu
Tel.: +49 1522 9515410

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Gerne auch per WhatsApp (wa.me/4915229515410). Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung zur Kommunikation mit WhatsApp Business.

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BIC: BYLADEM1001

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Überweisen Sie den Betrag bitte an info@thomasbaumgart.eu

Anfrageformular für eine beglaubigte Spanisch-Übersetzung​

Kosten für eine beglaubigte Übersetzung auf Spanisch oder Deutsch

Leider ist es nicht möglich, Pauschalpreise zu nennen. Das Honorar hängt davon ab, wie viel Text zu übersetzen ist und wie stark das Dokument formatiert ist. Bei der Textmenge ist zu beachten, dass auch Stempel, Unterschriften und andere Auffälligkeiten übersetzt bzw. in der Übersetzung erwähnt werden müssen. Stark formatierte Dokumente sind tabellarisch aufgebaute Dokumente, wie Zeugnisse oder Urkunden. Dokumente mit geringem Formatierungsaufwand sind Fließtexte, wie Urteile oder Verträge.

Aus diesem Grund kann ich Ihnen das Gesamthonorar erst nennen, wenn ich das Dokument gesehen habe, das übersetzt werden soll. Für jede Übersetzungsanfrage erstelle ich ein individuelles Angebot. Zur Orientierung: Der grundsätzliche Wortpreis beträgt 0,22 Euro (netto), der Normzeilenpreis 1,80 Euro (netto) und der Seitenpreis 45,00 Euro (netto). Weitere Informationen zum Preis für beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch & Deutsch-Spanisch finden Sie auf der Seite Preise. Alle weiteren Details besprechen wir im persönlichen Kontakt: info@thomasbaumgart.eu

Textbeispiele für eine beglaubigte Übersetzung auf Spanisch oder Deutsch

Als beeidigter Spanisch-Übersetzer fertige ich unter anderem von folgenden Dokumenten Ihre beglaubigte Übersetzung an:

Dokumente
  • Abiturzeugnis
  • Apostille
  • Arbeitszeugnis, Empfehlungsschreiben
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Grundbuchauszug
  • Berufsabschlusszeugnis
  • Diplom, Universitätszeugnisse
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Familienstammbuch
  • Führerschein
  • Führungszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Kontoauszug
  • Lebenslauf, CV
  • Meldebestätigung
  • Notarielle Urkunde
  • Beglaubigung
  • Schulzeugnis
  • Sprachzeugnis, Sprachzertifikat
  • Sterbeurkunde
  • Steuerbescheid
  • Testament
  • Vertrag

Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Sie erhalten beglaubigte Übersetzungen nicht nur per Post, sondern auch in digitaler Form per E-Mail. Es handelt sich dabei um ein PDF-Dokument mit digitaler Signatur, die durch ein elektronisches Zertifikat gesichert ist. Für Deutschland nutze ich den Vertrauensdiensteanbieter D-Trust GmbH – ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. Für Spanien nutze ich das Zertifikat der spanischen Banknotendruckerei und Münzprägeanstalt (Fábrica Nacional de Moneda y Timbre). Diese Zertifikate gewährleisten die digitale Rechtsgültigkeit meiner beglaubigten Übersetzungen Spanisch-Deutsch gemäß deutscher Gesetzgebung (§126 und §126a BGB), spanischer Gesetzgebung (Ley 6/2020, de 11 de noviembre) sowie der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Blogbeitrag.

So können Sie Ihre amtliche Übersetzung in Deutschland oder Spanien bequem elektronisch einreichen – sei es bei Ihrem Notar, Anwalt, einer Behörde oder einer anderen Stelle. In einigen Fällen entfällt die Notwendigkeit einer gedruckten Version, da die digitale Einreichung ausreicht.

Auch wenn einige Behörden und Institutionen weiterhin Übersetzungen in Papierform bevorzugen, akzeptieren sie oft eine vorab übermittelte digitale Version, insbesondere bei kurzen Fristen. Eine beglaubigte Übersetzung mit digitaler Signatur ist daher ein äußerst praktisches und effizientes Mittel.

Verwendung beglaubigter Übersetzungen im spanischsprachigen Ausland

Verwendung beglaubigter Übersetzungen in Spanien

Da ich vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación) beeidigt worden bin, werden von mir beglaubigte Übersetzungen problemlos in Spanien anerkannt.

Verwendung beglaubigter Übersetzungen in anderen spanischsprachigen Ländern (Lateinamerika)

Für Länder außerhalb der EU gilt, dass von in Deutschland beeidigten Übersetzern erstellte beglaubigte Übersetzungen in der Regel überbeglaubigt werden müssen (in der Regel durch eine Haager Apostille), um im Ausland anerkannt zu werden. Der Ablauf sieht wie folgt aus:

Eine Überbeglaubigung von mir angefertigter Übersetzungen erhalten Sie über das Oberlandesgericht Zweibrücken. Nachdem Sie meine beglaubigten Übersetzungen erhalten haben, versenden Sie die beglaubigten Übersetzungen, Ihre Originaldokumente und ein einseitiges Formular an das Oberlandesgericht Zweibrücken. Beim Ausfüllen des Formulars unterstütze ich Sie sehr gerne. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigt meine Eigenschaft als ermächtigter Übersetzer und leitet alle Dokumente an das Landgericht Zweibrücken weiter, wo meine Übersetzungen überbeglaubigt werden (in der Regel in Form einer Haager Apostille). Anschließend erhalten Sie alle Dokumente postalisch zurück. Die anfallenden Gerichtskosten werden Ihnen durch die Landesjustizkasse Mainz in Rechnung gestellt.

Benötige ich eine Legalisation oder Haager Apostille?

Der Staat, in welchem die beglaubigten Übersetzungen genutzt werden sollen, verlangt oft, dass die Beweiskraft einer Urkunde festgestellt wird. Im internationalen Urkundenverkehr dient hierzu in der Regel die Überbeglaubigung durch Haager Apostille oder Legalisation. Die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, werden dadurch bestätigt.

Die so genannte Haager Apostille ist eine Möglichkeit der Überbeglaubigung. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit zahlreichen Staaten weltweit ein Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation getroffen. Dies dient der Vereinfachung der Beglaubigung von Urkunden. Wenn mit dem Empfängerland ein gültiges Übereinkommen besteht, reicht eine Haager Apostille.

In der spanischsprachigen Welt reichen für alle Länder Apostillen aus. Lediglich für die Dominikanische Republik und Kuba benötigen Sie eine Legalisation. Im Blog-Artikel „Beglaubigte Übersetzung auf Spanisch für die Dominikanische Republik“ erläutere ich den Ablauf, sofern Ihre Dokumente in der Dominikanischen Republik genutzt werden sollen. Für Kuba ist der Prozess nahezu identisch.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Übersetzungsanfrage bei der (ausländischen) Stelle, für die die beglaubigte Übersetzung benötigt wird, ob eine Überbeglaubigung (Haager Apostille / Legalisation) benötigt wird. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Hinweise für einen sicheren Datenversand per E-Mail

Das Versenden von E-Mails gleicht dem Versand von Postkarten. Jeder Postangestellte kann mitlesen, da die Karten ungeschützt versendet werden. Auch ungeschützte E-Mails können von (unberechtigten) Dritten mitgelesen werden, wenn diese sich unrechtmäßigen Zugang zum E-Mail-Versand verschaffen.

Schützen Sie wichtige Dokumente mit einem Passwort, bevor Sie sie mir zukommen lassen. Hier finden Sie die Schnell-Anleitung für das Schützen von PDF-Dokumenten durch Passwörter in Adobe Acrobat Reader.

Das Passwort nennen Sie mir dann entweder in einer zweiten E-Mail, einer SMS oder per Telefon. Hier finden Sie meine Kontaktdaten

Dieses Vorgehen ist effizient und garantiert einen sicheren Datenversand.

Weitere Informationen und Antworten zu beglaubigten Übersetzungen

In Deutschland ist die Bezeichnung für einen Übersetzer, der vom zuständigen Gericht ermächtigt wurde, die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit seiner angefertigten Übersetzungen durch Beglaubigung bestätigen zu dürfen, nicht einheitlich geregelt.
In Rheinland-Pfalz, wo ich lebe und arbeite, bin ich als ermächtigter Übersetzer tätig und fertige beglaubigte Übersetzungen an. In Baden-Württemberg, beispielsweise, lautet die Bezeichnung „öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer”, in Bayern „öffentlich bestellter Übersetzer”, im Saarland „für die Gerichte des Saarlandes und die saarländischen Notare allgemein vereidigter Übersetzer” und in Hessen „allgemein ermächtigter Übersetzer”.
Übrigens: Ebenso die Bezeichnungen für beeidigte/vereidigte Dolmetscher weichen von Bundesland zu Bundesland ab.

Mehr dazu im Blogartikel: Der Unterschied zwischen „vereidigter Übersetzer“ und „beeidigter Übersetzer“

Diese Frage lässt sich leider pauschal nicht beantworten.

Sofern Sie eine beglaubigte Übersetzung auf Spanisch in Spanien nutzen möchten, wird eine von mir angefertigte beglaubigte Übersetzung problemlos anerkannt.

In den restlichen Fällen gilt: Ob die von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung im Ausland verwendet werden darf, entscheidet die jeweilige Behörde. Es ist daher empfohlen, sich vorab bei der zuständigen Behörde, die von Ihnen eine beglaubigte Übersetzung verlangt, zu erkundigen.

In der Regel werden Apostillen benötigt, damit beglaubigte Übersetzungen im Ausland anerkannt werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie weiter oben im Abschnitt „Verwendung beglaubigter Übersetzungen im Ausland”.

Ja, die durch mich beglaubigten Übersetzungen werden von Behörden, Ämtern, Gerichten, Universitäten und allen anderen öffentlichen Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet anerkannt (§ 142 Absatz 3 ZPO). Der verbreitete Irrtum, beglaubigte Übersetzungen werden nur im jeweiligen Bundesland anerkannt, in welchem der Übersetzer ermächtigt ist, ist schlichtweg falsch.

Ja und nein. 

Für mich persönlich sind Kopien immer ausreichend. In der Regel wird auch von den Behörden akzeptiert, dass mir Kopien vorgelegt werden. Manchmal verlangt eine Behörde explizit, dass dem Übersetzer die Dokumente im Original vorgelegt werden müssen. 

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, zur Übersetzung das Originaldokument vorzulegen, da hier die Stempel- und Siegelabdrücke, Unterschriften, Stempelmarken, handschriftliche Ergänzungen und andere Anmerkungen, die auch übersetzt werden müssen, besser lesbar sind.

Vor allem Dokumente, die übersetzt und beglaubigt werden sollen, erfordern einen sorgfältigen Umgang. Gerne können Sie Ihre Zeugnisse, Urkunden, Diplome o. ä. Dokumente persönlich bei mir einreichen. Ich bitte jedoch zuvor um telefonische oder schriftliche Terminabsprache. Meine Anschrift und Kontaktdaten finden Sie unter dem Menüpunkt Kontakt.

Nein. Als ermächtigter Übersetzer bestätige ich durch die Beglaubigung die Vollständigkeit und Richtigkeit von mir selbst erstellter Übersetzungen.

Beglaubigte Kopien von bereits existierenden Dokumenten erhalten Sie bei der jeweiligen ausstellenden Stelle oder öffentlichen Behörden, wie Bürgerämtern, Notaren, Standesämtern, Schulen oder Universitäten.

Eine beglaubigte Übersetzung trägt den Titel „Bestätigte Übersetzung aus der spanischen/polnischen Sprache”. Es wird angemerkt aus wie vielen Seiten die Übersetzung besteht. Stempel, Siegel, Logos, Wappen, Unterschriften, unleserliche Textstellen, eigenhändige Ergänzungen sowie andere Auffälligkeiten werden kommentiert. Am Ende befindet sich ein Beglaubigungsformel, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Außerdem befinden sich am Ende der beglaubigten Übersetzung das Datum, die Unterschrift, der Stempel und de Kontaktdaten des Übersetzers. Die fertige Übersetzung wird zusammen mit einer Kopie der Vorlage verbunden (mit Hilfe von Heftklammern oder Urkundengarn).

Für polnischsprachige Texte ist die Wortanzahl entscheidend, bei deutschsprachigen Texte rechne ich pro Normzeile. Warum?

Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen (auch „Anschlägen”) inklusive Leerzeichen. Diese Abrechnungsmethode hat sich im deutschsprachigen Raum etabliert, da im Deutschen mehrere Wörter in der Regel zu Komposita zusammengesetzt werden können. Eine solche Wortzusammensetzung wäre, obwohl sie aus mehreren Wörtern besteht, als ein einziges Wort zu zählen. In anderen Sprachen – z. B. im Polnischen – sind Komposita selten. Mit anderen Worten: Deutschsprachige Wörter sind im Durchschnitt länger. Ein Beispiel:

Deutsch: Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitän = 42 Zeichen = ein Wort
Spanisch: Capitán de una sociedad de barcos al vapor del Danubio = 54 Zeichen = zehn Wörter

Weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Seite Häufige Fragen (FAQ). Stöbern Sie gerne auch in den Artikeln zum Thema „beglaubigte Übersetzungen“ in meinem Blog eines Brückenbauers.

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