Beglaubigte Übersetzung auf Spanisch und Deutsch
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch oder Deutsch-Spanisch? Thomas Baumgart ist Ihr für Spanisch allgemein ermächtigter Übersetzer (beeidigter Übersetzer, vereidigter Übersetzer, öffentlich bestellter Übersetzer).
Von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Zweibrücken ermächtigter Übersetzer der spanischen Sprache für gerichtliche Angelegenheiten in Rheinland-Pfalz
Vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit beeidigter Übersetzer
In meiner Eigenschaft als allgemein ermächtigter Übersetzer Spanisch-Deutsch/Deutsch-Spanisch (beeidigter Übersetzer, vereidigter Übersetzer) bin ich dazu befähigt, eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten anzufertigen. Eine beglaubigte Übersetzung wird auch bestätigte Übersetzung genannt. Es handelt sich hierbei um eine von mir bestätigte Übersetzung, die von Ämtern, Behörden und Schulen anerkannt wird.
Die beglaubigte Übersetzung wird auch im EU-Ausland anerkannt. Mehr dazu hier.
Ablauf:Ihre beglaubigte Übersetzung in 5 Schritten
1. Ihre Anfrage: Sie senden mir das zu übersetzende Dokument zu. Bitte machen Sie hierfür vom Anfrageformular Gebrauch oder schicken Sie mir eine eingescannte Kopie des Dokuments per E-Mail zu. Ich habe einige wertvolle Hinweise zum sicheren Datenversand per E-Mail zusammengefasst.
2. Mein Angebot: Nachdem ich das Dokument gesichtet habe, lasse ich Ihnen ein Angebot zukommen. Im Angebot nenne ich Ihnen den Preis und die Bearbeitungsdauer.
3. Übersetzung: Nehmen Sie das Angebot an, beginne ich mit der Übersetzung.
Bitte beachten: Privatkunden bitte ich um Vorauszahlung des Gesamtbetrags. Sie bezahlen den Betrag per Banküberweisung oder ganz einfach über PayPal.
4. Versand: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und/oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur. Beim Postversand ist das Porto (Einschreiben Einwurf) ist bereits im Preis inbegriffen.
5. Zahlung: Wenn keine Vorauszahlung getätigt wurde, zahlen Sie den Rechnungsbetrag bitte innerhalb von 30 Tagen per Banküberweisung oder PayPal.
Apostille?
Benötigen Sie zusätzlich eine Apostille für die beglaubigte Übersetzung, damit sie in Lateinamerika anerkannt wird? Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen.
Meine Kontaktdaten
E-Mail: info@thomasbaumgart.eu
Tel.: +49 1522 9515410
WhatsApp Business
Gerne auch per WhatsApp (wa.me/4915229515410). Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung zur Kommunikation mit WhatsApp Business.
Meine Bankdaten
Kontoinhaber: Thomas Baumgart
IBAN: DE33 1203 0000 1053 7997 79
BIC: BYLADEM1001
PayPal
Überweisen Sie den Betrag bitte an info@thomasbaumgart.eu
Senden Sie mir direkt hier Ihre Anfrage zu
Textbeispiele
Als beeidigter Spanisch-Übersetzer fertige ich unter anderem von folgenden Dokumenten Ihre beglaubigte Übersetzung an:
- Abiturzeugnis
- Apostille
- Arbeitszeugnis, Empfehlungsschreiben
- Auzug aus dem Handelsregister
- Grundbuchauszug
- Berufsabschlusszeugnis
- Diplom, Universitätszeugnisse
- Ehefähigkeitszeugnis
- Famielienstammbuch
- Führerschein
- Führungszeugnis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Kontoauszug
- Lebenslauf, CV
- Meldebestätigung
- Notarielle Urkunde
- Beglaubigung
- Schulzeugnis
- Sprachzeugnis, Sprachzertifikat
- Sterbeurkunde
- Steuerbescheid
- Testament
- Vertrag
Preise
Die für beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch/Deutsch-Spanisch geltenden Preise finden Sie auf der Seite Preise. Weitere Details besprechen wir persönlich im Gespräch. Kontaktieren Sie mich: info@thomasbaumgart.eu
Verwendung beglaubigter Übersetzungen im Ausland
Für die Verwendung von beglaubigten Übersetzungen im EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland gelten bestimmte Richtlinien. Weitere wichtige Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Beglaubigte Übersetzung.
Weitere Informationen und Antworten
Auf der Seite Häufige Fragen (FAQ) habe ich die Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt. Weitere Information finden Sie auch in den Artikeln zum Thema „beglaubigte Übersetzungen“ im Blog eines Brückenbauers.
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