In der heutigen digitalen Welt wird immer mehr Wert auf Effizienz und Sicherheit gelegt – auch im Bereich der beglaubigten Übersetzungen. Die neue spanische Verordnung AUC/213/2025, die am 7. März 2025 veröffentlicht wurde, ermöglicht es beeidigten Übersetzern nun, die von ihnen beglaubigten Übersetzungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu bestätigten. Das bedeutet, dass Dokumente nicht mehr physisch gestempelt oder unterschrieben werden müssen, sondern vollständig digital ausgestellt und rechtsgültig übermittelt werden können.
Was ändert die Verordnung AUC/213/2025 bei der Erstellung beglaubigter Übersetzungen auf Spanisch in Spanien?
Wenn es nach dem Königlichen Dekret 724/2020 geht, waren beglaubigte Übersetzungen bisher nur mit der handschriftlichen Unterschrift und dem Stempel des Übersetzers gültig. Spätestens seit der Coronapandemie wurden jedoch vermehrt digitale beglaubigte Übersetzungen mit elektronischer Signatur akzeptiert, aber es gab keinen eindeutigen Rechtsrahmen dafür. Bisher berief man sich bei digital ausgestellten beglaubigten Übersetzungen auf das spanische Gesetz 6/2020 über elektronische Vertrauensdienste. Mit dieser neuen Verordnung AUC/213/2025 wird die qualifizierte elektronische Signatur (digitale Signatur) der physisch ausgestellten Übersetzung gleichgestellt und ermöglicht eine vollständig digitale Zertifizierung.
Voraussetzungen für digitale beglaubigte Übersetzungen in Spanien
Aus folgenden Elementen hat eine digital ausgestellte beglaubigte Übersetzung zu bestehen, damit sie in Spanien anerkannt wird:
- dem übersetzten Text,
- dem Bestätigungsvermerk,
- der digitalen Signatur (anstelle des Stempels und der handschriftlichen Unterschrift) mit folgenden Angaben: Name des beeidigten Übersetzers, Sprache(n), für die der Übersetzer vom spanischen Außenministerium ermächtigt wurde und vom Ministerium zugewiesene Nummer des beeidigten Übersetzers
- und einem Scan des für die Erstellung der Übersetzung vorgelegten Dokuments.
Wichtig: Bei der digitalen Signatur ist zu beachten, dass es sich um eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) handelt.
Vorteile einer beglaubigten Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
- Schnell: Beglaubigte Übersetzung anfertigen, QES darunter setzen, per E-Mail versenden. Der Postweg entfällt. Somit können Fristen auch in größter Zeitnot eingehalten werden.
- Sicher: Eine QES ist rechtsverbindlich und nahezu fälschungssicher. Die Signatur lässt sich verifizieren, beispielsweise ganz einfach mit dem kostenlosen Programm Adobe Acrobat Reader, mit dem in der Regel PDF-Dokument geöffnet werden.
- Komfortabel: Mühsames Ausdrucken, Kopieren oder Umformatieren entfällt. Außerdem können Sie das von mir versendete qualifiziert signierte Dokument bequem per E-Mail weitersenden.
- Nachhaltig: Beglaubigte Übersetzungen mit QES müssen nicht ausgedruckt werden. Und jedes nicht ausgedruckte Dokument schützt die Natur.
Weiterführende Informationen
Link zum vollständigen Text der Verordnung AUC/213/2025 vom 26. Februar 2025 zur Regelung der Verwendung der elektronischen Signatur für die Bestätigung der von beeidigten Übersetzern erstellten Übersetzungen
Link zum vollständigen Text des Königlichen Dekrets 724/2020 vom 4. August 2020 zur Genehmigung der Verordnung des Sprachendienstes des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit (regelt die Tätigkeit beeidigter Übersetzer und Dolmetscher)
Link zum vollständigen Text des Gesetzes 6/2020 vom 11. November 2020 zur Regelung bestimmter Aspekte der elektronischen Vertrauensdienste (regelt die Verwendung elektronischer Signaturen)
Thomas Baumgart ist Konferenzdolmetscher und Übersetzer für Spanisch, Polnisch und Deutsch mit den Fachgebieten Recht sowie Industrie & Technik. Im Blog eines Brückenbauers berichtet er von seinem Berufsalltag als Übersetzer und Dolmetscher und weiteren damit verbundenen Themen.