Sie haben ein deutsches Dokument und benötigen eine beglaubigte Übersetzung auf Spanisch zur Nutzung in Spanien? Oder Sie haben ein Dokument aus Spanien, wofür Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, um es in Deutschland zu verwenden? In diesem Artikel erläutere ich Ihnen alles Wichtige über die Anerkennung der Dokumente und Übersetzungen in Spanien und Deutschland.
Sie brauchen keine langen Erklärungen und wollen mir direkt Ihre Anfrage für eine Spanisch-Übersetzung zuschicken? Kein Problem. Hier geht es zum Formular für beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch & Deutsch-Spanisch. Oder kontaktieren Sie mich per E-Mail.
Beglaubigte Übersetzung auf Spanisch zur Nutzung in Spanien

Sofern Sie eine beglaubigte Übersetzung auf Spanisch eines deutschen Dokuments zur Nutzung in Spanien benötigen, sind Sie bei mir genau richtig. Denn ich bin vom spanischen Außenministerium beeidigter Spanisch-Übersetzer (der offizielle und komplette Name des Ministeriums lautet: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, die Europäische Union und Zusammenarbeit von Spanien (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación de España)). Die von mir erstellte Übersetzung auf Spanisch wird also problemlos von allen spanischen Behörden anerkannt. Übrigens bin ich auch vom genannten Ministerium beeidigter Spanisch-Dolmetscher.
Sie finden mich in der offiziellen spanischen Datenbank, wenn Sie in der Suchmaske meinen Namen oder im Suchfeld „nombre“ meine Registernummer 11418 eingeben:

Apostille für deutsche Dokumente zur Nutzung in Spanien
Auch wenn von mir angefertigte Übersetzungen in Spanien anerkannt werden, kann es sein, dass Sie eine Beglaubigung für Ihr deutsches Dokument benötigen, damit es in Spanien anerkannt wird. Da Spanien und Deutschland das Haager Apostille-Übereinkommen unterzeichnet haben (Langform: Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation), findet die Beglaubigung in vereinfachter Form durch die so genannte Haager Apostille statt.
Falls Sie in diesem Moment zum allerersten Mal das Wort „Haager Apostille“ lesen, empfehle ich Ihnen die Webseite „Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden“ des Auswärtigen Amts. Dort werden die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet.
Wo Sie eine Apostille für Ihr Dokument erhalten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich wird die Apostille von einer Behörde ausgestellt, die der Behörde übergeordnet ist, die Ihr Dokument ausgestellt hatte. Das ist leider von Bundesland zu Bundesland und von Fall zu Fall unterschiedlich. Informieren Sie sich am besten bei der Behörde, die Ihr Dokument ausgestellt hat. Hier einige beispielhafte Zuständigkeiten (ohne Gewähr!):
Diese Behörden stellen Apostillen aus … | … für diese Art von Urkunde |
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Landgerichte | Gerichtliche und notarielle Urkunden (z. B. Urteile, notarielle Beglaubigungen) |
Regierungspräsidium / Bezirksregierung | Standesamtliche Urkunden (z. B. Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) |
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten | Urkunden von Bundesbehörden (z. B. Bundesministerien, Bundesamt für Justiz, Bundesgericht) |
Kultusministerium / Schulamt des Bundeslandes | Schul- und Hochschulzeugnisse |
Für diese Dokumente entfällt die Apostillen-Pflicht
Bei bestimmten Dokumenten werden innerhalb der Europäischen Union keine Apostillen mehr verlangt. Dazu gehören:
Personenstandsurkunden
Beispiele: Urkunden zum Nachweis von Geburt, Leben, Tod, Namen, Eheschließung, einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand, Auflösungen von Ehen, eingetragene Partnerschaften und deren Auflösung, Abstammung, Adoption, Wohnsitz und/oder Aufenthaltsort (Meldebescheinigung), Staatsangehörigkeit, Vorstrafenfreiheit, Wahlberechtigungen
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 – Link zur Verordnung
Erbschaftsdokumente
Beispiele: Europäisches Nachlasszeugnis, Testament, Erbvertrag, Erbschein
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (Erbschaftsverordnung) – Link zur Verordnung
Beglaubigte Übersetzung auf Deutsch eines Dokuments aus Spanien

Da ich von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Zweibrücken ermächtigter Übersetzer der spanischen Sprache für gerichtliche Angelegenheiten in Rheinland-Pfalz bin, werden meine Übersetzungen in ganz Deutschland anerkannt.
Die oben aufgeführten Informationen zu Apostillen gelten auch für in Spanien ausgestellte Dokumente, die in Deutschland verwendet werden sollen. Es ist möglich, dass Sie für Ihr spanisches Originaldokument eine Apostille benötigen. Fragen Sie am besten bei der Behörde nach, die Ihr spanisches Dokument ausgestellt hat. Hier einige beispielhafte Zuständigkeiten (ohne Gewähr!):
Diese Behörden stellen Apostillen aus … | … für diese Art von Urkunde |
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Justizministerium (Ministerio de la Presidencia, Justicia y Relaciones con las Cortes) | Gerichtliche Urkunden (z. B. Urteile) und standesamtliche Urkunden (z. B. Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) |
Notarkammer (Colegio de Notarios) | Notarielle Urkunden |
Sie benötigen einen ermächtigten/vereidigten/beeidigten Spanisch-Übersetzer?
Falls Sie eine beglaubigte Spanisch-Übersetzung zur Vorlage vor einer spanischen Behörde benötigen (oder eine deutsche Übersetzung eines spanischen Dokuments zur Vorlage in Deutschland), freue ich mich auf Ihre Anfrage per Formular oder per E-Mail.
Thomas Baumgart ist Konferenzdolmetscher und Übersetzer für Spanisch, Polnisch und Deutsch mit den Fachgebieten Recht sowie Industrie & Technik. Im Blog eines Brückenbauers berichtet er von seinem Berufsalltag als Übersetzer und Dolmetscher und weiteren damit verbundenen Themen.