Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zum Thema Übersetzen:

Zum Thema Dolmetschen:

Übersetzen:

Ist ein ermächtigter Übersetzer dasselbe wie ein beeidigter oder öffentlich bestellter Übersetzer?

In Deutschland ist die Bezeichnung für einen Übersetzer, der vom zuständigen Gericht ermächtigt wurde, die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit seiner angefertigten Übersetzungen durch Beglaubigung bestätigen zu dürfen, nicht einheitlich geregelt.
In Rheinland-Pfalz, wo ich lebe und arbeite, bin ich als ermächtigter Übersetzer tätig und fertige beglaubigte Übersetzungen an. In Baden-Württemberg, beispielsweise, lautet die Bezeichnung „öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer”, in Bayern „öffentlich bestellter Übersetzer”, im Saarland „für die Gerichte des Saarlandes und die saarländischen Notare allgemein vereidigter Übersetzer” und in Hessen „allgemein ermächtigter Übersetzer”.
Übrigens: Ebenso die Bezeichnungen für beeidigte/vereidigte Dolmetscher weichen von Bundesland zu Bundesland ab.

Mehr dazu im Blogartikel: Der Unterschied zwischen „vereidigter Übersetzer“ und „beeidigter Übersetzer“

Was bedeutet staatlich geprüfter, IHK geprüfter oder Diplomübersetzer?

Man spricht von drei möglichen Ausbildungswegen, um Übersetzer zu werden: ein abgeschlossenes Studium, eine absolvierte staatliche Prüfung oder eine absolvierte IHK-Prüfung.

Ich selbst bin Übersetzer mit B. A.-Abschluss (= Bachelor of Arts) und Konferenzdolmetscher mit M. A.-Abschluss (= Master of Arts).

Diplomübersetzer haben ihren Universitätsabschluss bereits seit einigen Jahren in der Tasche. Heute gibt es keine Diplom-Übersetzungsstudiengänge mehr, nur noch B. A.- und M. A.-Studiengänge werden angeboten.

Staatlich geprüfte Übersetzer haben zwar kein Hochschulstudium, aber eine Prüfung abegelegt. Nicht alle Bundesländer bieten staatliche Prüfungen an. Staatliche Prüfungen sind vor allem für Sprachen, für die derzeit kein Dolmetscher- bzw. Übersetzerstudium möglich ist, von Bedeutung. 

Des Weiteren bietet die Industrie und Handelskammer (IHK) in einigen Bundesländern Prüfungen zum geprüften Übersetzer bzw. geprüften Dolmetscher an. Zur Prüfungsvorbereitungen werden entsprechende Kurse angeboten.

All diese Bezeichnungen sind Qualitätsmerkmale eines professionellen Übersetzers. Die Berufsbezeich­nung des Über­set­zers ist in Deutschland nicht geschützt – jeder kann sich als Übersetzer oder Dolmetscher titulieren – weswegen Sie auf solche Qualifikationen achten sollten.

 

Warum werden deutschsprachige Texte pro Normzeile berechnet, aber spanisch- und polnischsprachige Texte pro Wort?

Für spanisch- und polnischsprachige Texte ist die Wortanzahl entscheidend, bei deutschsprachigen Texte berechne ich pro Normzeile. Warum?

Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen (auch „Anschlägen”) inklusive Leerzeichen. Diese Abrechnungsmethode hat sich im deutschsprachigen Raum etabliert, da im Deutschen mehrere Wörter in der Regel zu Komposita zusammengesetzt werden können. Eine solche Wortzusammensetzung wäre, obwohl sie aus mehreren Wörtern besteht, als ein einziges Wort zu zählen. In anderen Sprachen – z. B. dem Spanischen und Polnischen – sind Komposita selten. Mit anderen Worten: Deutschsprachige Wörter sind im Durchschnitt länger. Ein Beispiel:

Deutsch: Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitän = 42 Zeichen = ein Wort
Spanisch: Capitán de una sociedad de barcos al vapor del Danubio = 54 Zeichen = zehn Wörter

Kann ich zu übersetzende Dokumente persönlich vorbeibringen?

Vor allem Dokumente, die übersetzt und beglaubigt werden sollen, erfordern einen sorgfältigen Umgang. Gerne können Sie Ihre Zeugnisse, Urkunden, Diplome o. ä. Dokumente persönlich bei mir einreichen. Ich bitte jedoch zuvor um telefonische oder schriftliche Terminabsprache. Meine Anschrift und Kontaktdaten finden Sie unter dem Menüpunkt Kontakt.

Beglaubigen Sie auch bereits angefertigte Übersetzungen?

Nein. Als ermächtigter Übersetzer bestätige ich durch die Beglaubigung die Vollständigkeit und Richtigkeit von mir selbst erstellter Übersetzungen.

Beglaubigte Kopien von bereits existierenden Dokumenten erhalten Sie bei der jeweiligen ausstellenden Stelle oder öffentlichen Behörden, wie Bürgerämtern, Notaren, Standesämtern, Schulen oder Universitäten.

Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?

Eine beglaubigte Übersetzung trägt den Titel „Bestätigte Übersetzung aus der spanischen/polnischen Sprache”. Es wird angemerkt aus wie vielen Seiten die Übersetzung besteht. Stempel, Siegel, Logos, Wappen, Unterschriften, unleserliche Textstellen, eigenhändige Ergänzungen sowie andere Auffälligkeiten werden kommentiert. Am Ende befindet sich ein Beglaubigungsformel, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Außerdem befinden sich am Ende der beglaubigten Übersetzung das Datum, die Unterschrift, der Stempel und de Kontaktdaten des Übersetzers. Die fertige Übersetzung wird zusammen mit einer Kopie der Vorlage verbunden (mit Hilfe von Heftklammern oder Urkundengarn).

Benötigen Sie zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen Originaldokumente?

Nein, auch Kopien werden akzeptiert. Allerdings ist es empfehlenswert, zur Übersetzung das Originaldokument vorzulegen, da hier die Stempel- und Siegelabdrücke, Unterschriften, Stempelmarken, handschriftliche Ergänzungen und andere Anmerkungen, die mitübersetzt werden müssen, besser lesbar sind.

Werden die von Ihnen angefertigten beglaubigten Übersetzungen auch im Ausland anerkannt?

Diese Frage lässt sich leider pauschal nicht beantworten. Ob die von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung im Ausland verwendet werden darf, entscheidet die jeweilige Behörde. Es ist daher empfohlen, sich vorab bei der zuständigen Behörde, die von Ihnen eine beglaubigte Übersetzung verlangt, zu erkundigen.

In der Regel werden Apostillen benötigt, damit beglaubigte Übersetzungen im Ausland anerkannt werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf der Seite „Beglaubigte Übersetzung”.

Werden die von Ihnen angefertigten beglaubigten Übersetzungen auch in anderen Bundesländern anerkannt?

Ja, die durch mich beglaubigten Übersetzungen werden von Behörden, Ämtern, Gerichten, Universitäten und allen anderen öffentlichen Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet anerkannt (§ 142 Absatz 3 ZPO). Der verbreitete Irrtum, beglaubigte Übersetzungen werden nur im jeweiligen Bundesland anerkannt, in welchem der Übersetzer ermächtigt ist, ist schlichtweg falsch.

Dolmetschen:

Was ist der Unterschied zwischen Simultandolmetschen und Konsekutivdolmetschen?

Simultandolmetschen: Beim Simultandolmetschen erfolgt die Verdolmetschung (nahezu) gleichzeitig zum gesprochenen Text. Die Dolmetscher hören per Kopfhöhrer zu und übertragen das Gesagte gleichzeitig über ein Mikrofon in die Fremdsprache. Die Teilnehmer, die auf eine Verdolmetschung angewiesen sind, hören die Verdolmetschung per Kopfhörer. Somit ist diese Dolmetschart zeitsparend und eignet sich für Großveranstaltungen wie Konferenzen, Präsentationen oder Sitzungen.

Simultandolmetscher arbeiten wegen der sehr hohen kognitiven Belastung immer mindestens zu zweit in einer schalldichten Dolmetschkabine und wechseln sich in maximal halbstündigen Abständen ab.

Bei nicht an einen Ort gebundenen Veranstaltungen wie Führungen oder Workshops sind Simultanverdolmetschungen auch mithilfe einer so genannten Personenführungsanlage (kurz: PFA) möglich. Soll nur für eine oder maximal zwei Personen gedolmetscht werden, ist unter Umständen auch Flüsterdolmetschen möglich.

Konsekutivdolmetschen: Das Konsekutivdolmetschen erfolgt zeitversetzt. Der Dolmetscher hört dem Redner zunächst zu und hält mithilfe einer speziellen Notizentechnik das Gesagte fest. Danach wird der gesprochene Text verdolmetscht. Somit verdoppelt eine Konsekutivverdolmetschung die Dauer der Rede. Aufgrund dessen eignet sich das Konsekutivdolmetschen vor allem für kürzere Redebeiträge, wie offizielle Ansprachen oder Tischreden.

Eine Unterart des Konsekutivdolmetschens ist das Verhandlungsdolmetschen, bei dem kurze Redebeiträge zwischen zwei oder mehreren Gesprächspartnern aus der Fremdsprache und zurück gedolmetscht werden.

Welchen Dolmetscher benötige ich für meine Veranstaltung?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Anzahl der Teilnehmer, die verfügbare Technik und Zeit sind, unter anderem, entscheidende Faktoren. Lassen Sie sich deshalb ausführlich beraten, um die entsprechende Dolmetschart für Ihre Veranstaltung zu finden.

Warum werden für Simultanverdolmetschungen mindestens zwei Dolmetscher benötigt?

Das Simultandolmetschen erfordert eine sehr hohe Konzentrationsleistung. Damit das Gehirn diese Leistung des gleichzeitigen Hörens, Verarbeitens und Dolmetschens über Stunden aufrechterhalten kann, braucht es Ruhephasen. In der Regel wechseln sich Dolmetscher etwa alle 30 Minuten ab, um eine dauerhaft hohe Qualität der Verdolmetschung gewährleisten zu können.

Welche Technik wird für eine Simultanverdolmetschung benötigt?

Für eine Simultanverdolmetschung wird pro Team, bestehend aus mindestens zwei Dolmetschern, eine Dolmetschkabine benötigt. Diese ist mit einem Dolmetscherpult, ausreichend Stühlen, Kopfhörern, Mikrofonen, Beleuchtung sowie weiterer für die jeweilige Veranstaltung benötigten Ausrüstung ausgestattet. Falls am Veranstaltungsort keine festinstallierten Kabinen vorhanden sind, sind mietbare mobile Dolmetschkabinen eine Lösung. In besonderen Fällen ist auch eine Verdolmetschung mithilfe einer Personenführungsanlage (kurz: PFA) möglich.

Welche Informationen benötigen Dolmetscher?

Um die Qualität einer Verdolmetschung zu gewährleisten, ist es erforderlich, den Dolmetschern rechtzeitig ausreichende Vorbereitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen Programme, Manuskripte und Präsentationen, aber auch Informationen über die firmeneigene Terminologie oder Hinweise auf relevante Firmeninterna. Da endgültige Versionen von Präsentationen und Reden in der Regel erst sehr kurzfristig vorhanden sind, sind auch Entwürfe zu einer ersten Einarbeitung von hohem Nutzen. Im Zweifel sind unvollständige Informationen, die die Dolmetscher rechtzeitig erreichen, dienlicher als vollständige Informationen, die aber zu spät ankommen.

Dolmetscher unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, das heißt alle vertraulichen Informationen gelangen nicht in die Hände Dritter.

Sind Sie auch als beeidigter/vereidigter Dolmetscher tätig?

Als vereidigter Dolmetscher der spanischen Sprache stehe ich Ihnen zur Verfügung. Als ermächtigter Übersetzer der spanischen und polnischen Sprache fertige ich beglaubigte Übersetzungen an.

Scroll to Top