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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie haben Fragen? Hier finden Sie die Antwort.
Zum Thema Übersetzen:
- Ist ein ermächtigter Übersetzer dasselbe wie ein beeidigter oder öffentlich bestellter Übersetzer?
- Was bedeutet staatlich geprüfter Übersetzer oder Diplomübersetzer?
- Warum werden deutschsprachige Texte pro Normzeile berechnet, aber spanisch- und polnischsprachige Texte pro Wort?
- Kann ich zu übersetzende Dokumente persönlich vorbeibringen?
- Beglaubigen Sie auch bereits angefertigte Übersetzungen?
- Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
- Benötigen Sie zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen Originaldokumente?
- Werden die von Ihnen angefertigten beglaubigten Übersetzungen auch im Ausland anerkannt?
- Werden die von Ihnen angefertigten beglaubigten Übersetzen auch in anderen Bundesländern anerkannt?
Zum Thema Dolmetschen:
- Was ist der Unterschied zwischen Simultandolmetschen und Konsekutivdolmetschen?
- Welchen Dolmetscher benötige ich für meine Veranstaltung?
- Warum werden für Simultanverdolmetschungen mindestens zwei Dolmetscher benötigt?
- Welche Technik wird für eine Simultanverdolmetschung benötigt?
- Welche Informationen benötigen Dolmetscher vor einem Auftrag?
- Sind Sie auch als beeidigter/vereidigter Dolmetscher tätig?
Übersetzen:
Ist ein ermächtigter Übersetzer dasselbe wie ein beeidigter oder öffentlich bestellter Übersetzer?
Kurze Antwort: Ja! Ob ‚ermächtigt‘, ‚beeidigt‘, ‚vereidigt‘ oder ‚öffentlich bestellt‘ – dahinter verbirgt sich immer dieselbe Qualifikation für die Erstellung von beglaubigten Übersetzungen. Warum so viele verschiedene Begriffe? Deutschland regelt die Übersetzer-Bezeichnungen nicht bundesweit einheitlich. Jedes Bundesland hat seine eigene Terminologie entwickelt, zum Beispiel:
- Rheinland-Pfalz: ‚Ermächtigter Übersetzer‘
- Hessen: ‚Allgemein ermächtigter Übersetzer‘
- Baden-Württemberg: ‚Öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer‘
- Bayern: ‚Öffentlich bestellter Übersetzer‘
- Saarland: ‚Allgemein vereidigter Übersetzer‘
- Hessen: ‚Allgemein ermächtigter Übersetzer‘
Das Wichtigste für Sie: Unabhängig vom Begriff sind alle Bezeichnungen deutschlandweit gültig. Meine als ‚ermächtigter Übersetzer‘ erstellten beglaubigten Übersetzungen werden in allen 16 Bundesländern (und auch in Spanien) garantiert anerkannt.
Übrigens: Diese regionale Vielfalt gilt auch für Dolmetscher-Bezeichnungen. Ausführliche Erklärung finden Sie in meinem Blogartikel Der Unterschied zwischen „vereidigter Übersetzer“ und „beeidigter Übersetzer“.
Was bedeutet staatlich geprüfter, IHK geprüfter oder Diplomübersetzer?
Man spricht von drei möglichen Ausbildungswegen, um Übersetzer zu werden: ein abgeschlossenes Studium, eine absolvierte staatliche Prüfung oder eine absolvierte IHK-Prüfung.
Ich selbst bin Übersetzer mit B. A.-Abschluss (= Bachelor of Arts) und Konferenzdolmetscher mit M. A.-Abschluss (= Master of Arts).
Diplomübersetzer haben ihren Universitätsabschluss bereits seit einigen Jahren in der Tasche. Heute gibt es keine Diplom-Übersetzungsstudiengänge mehr, nur noch B. A.- und M. A.-Studiengänge werden angeboten.
Staatlich geprüfte Übersetzer haben zwar kein Hochschulstudium, aber eine Prüfung abgelegt. Nicht alle Bundesländer bieten staatliche Prüfungen an. Staatliche Prüfungen sind vor allem für Sprachen, für die derzeit kein Dolmetscher- bzw. Übersetzerstudium möglich ist, von Bedeutung.
Des Weiteren bietet die Industrie und Handelskammer (IHK) in einigen Bundesländern Prüfungen zum geprüften Übersetzer bzw. geprüften Dolmetscher an. Zur Prüfungsvorbereitungen werden entsprechende Kurse angeboten.
All diese Bezeichnungen sind Qualitätsmerkmale eines professionellen Übersetzers. Die Berufsbezeichnung des Übersetzers ist in Deutschland nicht geschützt – jeder kann sich als Übersetzer oder Dolmetscher titulieren – weswegen Sie auf solche Qualifikationen achten sollten.
Warum werden deutschsprachige Texte pro Normzeile berechnet, aber spanisch- und polnischsprachige Texte pro Wort?
Für spanisch- und polnischsprachige Texte ist die Wortanzahl entscheidend, bei deutschsprachigen Texte berechne ich pro Normzeile. Warum?
Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen (auch „Anschlägen”) inklusive Leerzeichen. Diese Abrechnungsmethode hat sich im deutschsprachigen Raum etabliert, da im Deutschen mehrere Wörter in der Regel zu Komposita zusammengesetzt werden können. Eine solche Wortzusammensetzung wäre, obwohl sie aus mehreren Wörtern besteht, als ein einziges Wort zu zählen. In anderen Sprachen – z. B. dem Spanischen und Polnischen – sind Komposita selten. Mit anderen Worten: Deutschsprachige Wörter sind im Durchschnitt länger. Ein Beispiel:
Deutsch: Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitän = 42 Zeichen = ein Wort
Spanisch: Capitán de una sociedad de barcos al vapor del Danubio = 54 Zeichen = zehn Wörter
Polnisch: Kapitan spółki żeglugi parowej na Dunaju = 40 Zeichen = sechs Wörter
Kann ich zu übersetzende Dokumente persönlich vorbeibringen?
Selbstverständlich! Besonders bei wertvollen Originaldokumenten ist die persönliche Übergabe eine Möglichkeit. Bitte vereinbaren Sie jedoch einen Termin mit mir! Kontaktieren Sie mich vorab telefonisch oder per E-Mail für eine Terminabsprache. Das gewährleistet, dass ich ausreichend Zeit für Ihre Anliegen einplane und optimal vorbereitet bin. Meine Kontaktdaten und Anschrift finden Sie auf der Seite Kontakt.
Beglaubigen Sie auch bereits angefertigte Übersetzungen?
Nein. Eine nachträgliche Beglaubigung fremder Übersetzungen ist ausgeschlossen. Warum ist das so? Als vereidigter Übersetzer bestätige ich ausschließlich die Korrektheit und Vollständigkeit meiner eigenen Übersetzungsarbeit. Die Beglaubigung ist meine persönliche Garantie für die von mir durchgeführte Übersetzung – nicht für fremde Arbeiten.
Alternative Lösungen für Sie:
- Neue beglaubigte Übersetzung: Ich erstelle Ihnen eine rechtsgültige Neuübersetzung Ihres spanischen Dokuments.
- Beglaubigte Kopien bereits existierender Dokumente erhalten Sie bei Stellen wie Bürgerämtern und Standesämtern, Notaren und öffentlichen Stellen oder Schulen und Universitäten.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
Eine beglaubigte Übersetzung trägt den Titel „Bestätigte Übersetzung aus der spanischen/polnischen Sprache”. Es wird angemerkt aus wie vielen Seiten die Übersetzung besteht. Stempel, Siegel, Logos, Wappen, Unterschriften, unleserliche Textstellen, eigenhändige Ergänzungen sowie andere Auffälligkeiten werden kommentiert. Am Ende befindet sich ein Beglaubigungsformel, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Außerdem befinden sich am Ende der beglaubigten Übersetzung das Datum, die Unterschrift, der Stempel und die Kontaktdaten des Übersetzers. Die fertige Übersetzung wird zusammen mit einer Kopie der Vorlage verbunden (mit Hilfe von Heftklammern oder Urkundengarn).
Benötigen Sie für die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung die Dokumente im Original oder sind Kopien ausreichend?
Die kurze Antwort: Meist reichen hochwertige Scans oder Kopien völlig aus.
Mein Standard-Verfahren: Für die meisten Dokumente arbeite ich erfolgreich mit eingescannten Kopien. Das spart Ihnen Zeit, Porto und das Risiko, wertvolle Originale zu versenden. Deutsche Behörden akzeptieren dieses Vorgehen in der Regel problemlos.
Manchmal verlangt eine Behörde explizit, dass dem Übersetzer die Dokumente im Original vorgelegt werden müssen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, zur Übersetzung das Originaldokument vorzulegen, da hier die Stempel- und Siegelabdrücke, Unterschriften, Stempelmarken, handschriftliche Ergänzungen und andere Anmerkungen, die auch übersetzt werden müssen, besser lesbar sind.
Werden die von Ihnen angefertigten beglaubigten Übersetzungen auch im Ausland (Polen, Spanien, Lateinamerika) anerkannt?
Sofern Sie eine beglaubigte Übersetzung auf Spanisch in Spanien nutzen möchten, wird eine von mir angefertigte beglaubigte Übersetzung problemlos anerkannt.
Ansonsten lässt sich die Frage leider nicht pauschal beantworten.
In den restlichen Fällen gilt: Ob die von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung im Ausland verwendet werden darf, entscheidet die jeweilige Behörde. Es ist daher empfohlen, sich vorab bei der zuständigen Behörde, die von Ihnen eine beglaubigte Übersetzung verlangt, zu erkundigen. In der Regel werden Apostillen benötigt, damit beglaubigte Übersetzungen im Ausland anerkannt werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf der jeweiligen Seite: Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch bzw. Beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch
Werden die von Ihnen angefertigten beglaubigten Übersetzungen auch in anderen Bundesländern anerkannt?
Absolut! Meine beglaubigten Übersetzungen besitzen bundesweite Rechtsgültigkeit und werden von sämtlichen deutschen Institutionen akzeptiert – von Hamburger Universitäten bis zu bayerischen Gerichten, von Berliner Behörden bis zu baden-württembergischen Ämtern.
Rechtliche Grundlage: § 142 Absatz 3 ZPO garantiert die deutschlandweite Anerkennung aller beglaubigten Übersetzungen, unabhängig vom Ermächtigungsort des Übersetzers.
Häufiger Mythos widerlegt: Viele glauben fälschlicherweise, beglaubigte Übersetzungen seien nur im Bundesland des Übersetzers gültig. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! Meine erstellten Übersetzungen haben in ganz Deutschland dieselbe Rechtskraft.
Ihr Vorteil: Sie können meine Dienste nutzen, egal wo in Deutschland Sie die Übersetzung benötigen – ob für das Münchener Standesamt, die Kölner Universität oder das Frankfurter Amtsgericht.
Dolmetschen:
Was ist der Unterschied zwischen Simultandolmetschen und Konsekutivdolmetschen?
Simultandolmetschen: Beim Simultandolmetschen erfolgt die Verdolmetschung (nahezu) gleichzeitig zum gesprochenen Text. Die Dolmetscher hören per Kopfhörer zu und übertragen das Gesagte gleichzeitig über ein Mikrofon in die Fremdsprache. Die Teilnehmer, die auf eine Verdolmetschung angewiesen sind, hören die Verdolmetschung per Kopfhörer. Somit ist diese Dolmetschart zeitsparend und eignet sich für Großveranstaltungen wie Konferenzen, Präsentationen oder Sitzungen.
Simultandolmetscher arbeiten wegen der sehr hohen kognitiven Belastung immer mindestens zu zweit in einer schalldichten Dolmetschkabine und wechseln sich in maximal halbstündigen Abständen ab.
Bei nicht an einen Ort gebundenen Veranstaltungen wie Führungen oder Workshops sind Simultanverdolmetschungen auch mithilfe einer so genannten Personenführungsanlage (kurz: PFA) möglich. Soll nur für eine oder maximal zwei Personen gedolmetscht werden, ist unter Umständen auch Flüsterdolmetschen möglich.
Konsekutivdolmetschen: Das Konsekutivdolmetschen erfolgt zeitversetzt. Der Dolmetscher hört dem Redner zunächst zu und hält mithilfe einer speziellen Notizentechnik das Gesagte fest. Danach wird der gesprochene Text verdolmetscht. Somit verdoppelt eine Konsekutivverdolmetschung die Dauer der Rede. Aufgrund dessen eignet sich das Konsekutivdolmetschen vor allem für kürzere Redebeiträge, wie offizielle Ansprachen oder Tischreden.
Eine Unterart des Konsekutivdolmetschens ist das Verhandlungsdolmetschen, bei dem kurze Redebeiträge zwischen zwei oder mehreren Gesprächspartnern aus der Fremdsprache und zurück gedolmetscht werden.
Welchen Dolmetscher benötige ich für meine Veranstaltung?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Anzahl der Teilnehmer, die verfügbare Technik und Zeit sind, unter anderem, entscheidende Faktoren. Lassen Sie sich deshalb ausführlich beraten, um die entsprechende Dolmetschart für Ihre Veranstaltung zu finden.
Warum werden für Simultanverdolmetschungen mindestens zwei Dolmetscher benötigt?
Das Simultandolmetschen erfordert eine sehr hohe Konzentrationsleistung. Damit das Gehirn diese Leistung des gleichzeitigen Hörens, Verarbeitens und Dolmetschens über Stunden aufrechterhalten kann, braucht es Ruhephasen. In der Regel wechseln sich Dolmetscher etwa alle 30 Minuten ab, um eine dauerhaft hohe Qualität der Verdolmetschung gewährleisten zu können.
Welche Technik wird für eine Simultanverdolmetschung benötigt?
Für eine Simultanverdolmetschung wird pro Team, bestehend aus mindestens zwei Dolmetschern, eine Dolmetschkabine benötigt. Diese ist mit einem Dolmetscherpult, ausreichend Stühlen, Kopfhörern, Mikrofonen, Beleuchtung sowie weiterer für die jeweilige Veranstaltung benötigten Ausrüstung ausgestattet. Falls am Veranstaltungsort keine festinstallierten Kabinen vorhanden sind, sind mietbare mobile Dolmetschkabinen eine Lösung. In besonderen Fällen ist auch eine Verdolmetschung mithilfe einer Personenführungsanlage (kurz: PFA) möglich.
Welche Informationen benötigen Dolmetscher?
Um die Qualität einer Verdolmetschung zu gewährleisten, ist es erforderlich, den Dolmetschern rechtzeitig ausreichende Vorbereitungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen Programme, Manuskripte und Präsentationen, aber auch Informationen über die firmeneigene Terminologie oder Hinweise auf relevante Firmeninterna. Da endgültige Versionen von Präsentationen und Reden in der Regel erst sehr kurzfristig vorhanden sind, sind auch Entwürfe zu einer ersten Einarbeitung von hohem Nutzen. Im Zweifel sind unvollständige Informationen, die die Dolmetscher rechtzeitig erreichen, dienlicher als vollständige Informationen, die aber zu spät ankommen.
Dolmetscher unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, das heißt alle vertraulichen Informationen gelangen nicht in die Hände Dritter.
Sind Sie auch als beeidigter/vereidigter Dolmetscher tätig?
Als vereidigter Dolmetscher der spanischen Sprache stehe ich Ihnen zur Verfügung. Als beeidigter Übersetzer der spanischen und polnischen Sprache fertige ich beglaubigte Spanisch-Übersetzungen bzw. beglaubigte Übersetzungen Polnisch-Deutsch an.
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