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Beglaubigte Spanisch-Übersetzung mit Apostille für Lateinamerika
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung auf Spanisch mit Apostille, damit sie in Lateinamerika anerkannt wird? Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen.
Ablauf: So erhalten Sie eine beglaubigte Spanisch-Übersetzung mit Apostille
zur Anerkennung in Lateinamerika
Es gibt zwei Möglichkeiten für den Erhalt einer Apostille, damit die beglaubigte Spanisch-Übersetzung in Lateinamerika anerkannt wird: Entweder Sie beantragen die Apostille selbst oder Sie bitten mich darum, die Apostille zu beantragen. Sollte ich die Apostille beantragen, berechne ich dafür ein Honorar in Höhe von 23,75 Euro (netto, also zzgl. MwSt.).
Sie beantragen die Apostille für die beglaubigte Spanisch-Übersetzung
1. Erhalt der beglaubigten Spanisch-Übersetzung: Sie erhalten die von mir beglaubigte Übersetzung in die spanische Sprache.
2. Ausfüllen des Antragsformulars: Damit für die beglaubigte Übersetzung eine Apostille ausgestellt werden kann, muss ein Antrag gestellt werden. Da ich vom Landgericht Frankfurt beeidigt worden bin, richten Sie den Antrag an dieses Gericht. Das Antragsformular finden Sie unter diesem Link. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus.
Ausfüllhilfe:
- Kreuzen Sie oben an, dass Sie eine Apostille benötigen.
- Als Antragsteller tragen Sie Ihre Angaben ein.
- Darunter geben Sie das Land an, für das die Apostille ausgestellt werden soll.
- Kreuzen Sie darunter an: „Es soll beglaubigt werden: die Unterschrift des Übersetzers, der Übersetzerin“ und tragen Sie danach meinen Namen ein (Thomas Baumgart)
- Abschließend kreuzen Sie die Option an, dass Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt werden sollen. Jede Apostille kostet 18 Euro.
3. Versand an das Landgericht Frankfurt: Versenden Sie nun sowohl die Übersetzung im Original und das ausgefüllte Antragsformular an das Landgericht Frankfurt. Die Adresse steht oben links auf dem Antragsformular.
4. Warten: Auf der Webseite des Landgerichts Frankfurt ist zu lesen: „Die Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall voraussichtlich 2 bis 3 Werktage zuzüglich der Dauer des Postversands.“
Ich beantrage die Apostille für die beglaubigte Spanisch-Übersetzung
1. Vorauszahlung: Privatkunden bitte ich generell um Vorauszahlung des Gesamthonorars. Sollte ich die Apostille für Sie beantragen, berechne ich im Angebotsdokument die Gerichtskosten (von insgesamt 18,00 Euro/Dokument) und ein Honorar in Höhe von einmalig 23,75 Euro (netto) ein.
2. Anfertigung der beglaubigten Übersetzung: Ich fertige die beglaubigte Übersetzung an.
3. Versand an das Landgericht Frankfurt: Anschließend versende ich die von mir beglaubigte Übersetzung und das durch mich ausgefüllte Antragsformular an das Landgericht Frankfurt.
4. Warten: Auf der Webseite des Landgerichts Frankfurt ist zu lesen: „Die Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall voraussichtlich 2 bis 3 Werktage zuzüglich der Dauer des Postversands.“ Die beglaubigte Übersetzung inklusive Apostille erhalte ich postalisch vom Landgericht Frankfurt zurück. Sobald mir die Dokumente vorliegen, leite ich sie Ihnen unverzüglich per Post weiter.
1. Erhalt der beglaubigten Spanisch-Übersetzung: Sie erhalten die von mir beglaubigte Übersetzung in die spanische Sprache.
2. Ausfüllen des Antragsformulars: Damit für die beglaubigte Übersetzung eine Apostille ausgestellt werden kann, muss ein Antrag gestellt werden. Da ich vom Landgericht Frankfurt beeidigt worden bin, richten Sie den Antrag an dieses Gericht. Das Antragsformular finden Sie unter diesem Link. Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus.
Ausfüllhilfe:
- Kreuzen Sie oben an, dass Sie eine Apostille benötigen.
- Als Antragsteller tragen Sie Ihre Angaben ein.
- Darunter geben Sie das Land an, für das die Apostille ausgestellt werden soll.
- Kreuzen Sie darunter an: „Es soll beglaubigt werden: die Unterschrift des Übersetzers, der Übersetzerin“ und tragen Sie danach meinen Namen ein (Thomas Baumgart)
- Abschließend kreuzen Sie die Option an, dass Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt werden sollen. Jede Apostille kostet 18 Euro.
3. Versand an das Landgericht Frankfurt: Versenden Sie nun sowohl die Übersetzung im Original und das ausgefüllte Antragsformular an das Landgericht Frankfurt. Die Adresse steht oben links auf dem Antragsformular.
4. Warten: Auf der Webseite des Landgerichts Frankfurt ist zu lesen: „Die Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall voraussichtlich 2 bis 3 Werktage zuzüglich der Dauer des Postversands.“
1. Vorauszahlung: Privatkunden bitte ich generell um Vorauszahlung des Gesamthonorars. Sollte ich die Apostille für Sie beantragen, berechne ich im Angebotsdokument die Gerichtskosten (von insgesamt 18,00 Euro/Dokument) und ein Honorar in Höhe von einmalig 23,75 Euro (netto) ein.
2. Anfertigung der beglaubigten Übersetzung: Ich fertige die beglaubigte Übersetzung an.
3. Versand an das Landgericht Frankfurt: Anschließend versende ich die von mir beglaubigte Übersetzung und das durch mich ausgefüllte Antragsformular an das Landgericht Frankfurt.
4. Warten: Auf der Webseite des Landgerichts Frankfurts ist zu lesen: „Die Bearbeitungszeit beträgt im Regelfall voraussichtlich 2 bis 3 Werktage zuzüglich der Dauer des Postversands.“ Die beglaubigte Übersetzung inklusive Apostille erhalte ich postalisch vom Landgericht Frankfurt zurück. Sobald mir die Dokumente vorliegen, leite ich sie Ihnen unverzüglich per Post weiter.
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