Beglaubigte Übersetzung Lateinamerika mit Apostille
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung auf Spanisch mit Apostille, damit sie in Lateinamerika anerkannt wird? Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen.
Da ich vom spanischen Außenministerium beeidigter Übersetzer bin, wird für eine Übersetzung, die in Spanien gebraucht wird, keine Apostille benötigt.
Falls Sie erfahren möchten, was genau eine Apostille ist und wozu sie gebraucht wird, empfehle ich Ihnen meinen Blog-Artikel Beglaubigte Übersetzung mit Apostille: Brauche ich das?. Außerdem erfahren Sie im Artikel, dass für bestimmte Dokumente keine Apostille gebraucht wird, sofern sie innerhalb der EU (z. B. Spanien) genutzt werden.
Ablauf:So erhalten Sie die Apostille zu Ihrer beglaubigten Übersetzung
Es gibt zwei Möglichkeiten für den Erhalt einer Apostille: Entweder Sie beantragen die Apostille selbst oder Sie bitten mich darum, die Apostille zu beantragen. Sollte ich die Apostille beantragen, berechne ich dafür ein Honorar in Höhe von 22,50 Euro (netto, also zzgl. MwSt.).
Sie beantragen die Apostille selbst
1. Erhalt der beglaubigten Übersetzung: Sie erhalten die von mir beglaubigte Übersetzung in die spanische Sprache.
2. Ausfüllen des Antragsformulars: Damit für die beglaubigte Übersetzung eine Apostille ausgestellt werden kann, muss ein Antrag gestellt werden. Da ich vom Oberlandesgericht Zweibrücken beeidigt worden bin, richten Sie den Antrag an dieses Gericht. Das Antragsformular finden Sie unter diesem Link („Antrag zur Erteilung einer Bestätigung über die Ermächtigung der Übersetzerin/des Übersetzers“).
Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus. Sie können es direkt am Computer digital ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Alternativ können Sie es zunächst ausdrucken und die Angaben anschließend händisch eintragen.
Ausfüllhilfe:
- Tragen Sie auf die Linien oben links Ihren Namen und Ihre Adresse ein.
- Tragen Sie oben rechts Ihren Ort und das Datum ein.
- Nach „Antrag zur Erteilung einer Bestätigung über die Ermächtigung
der Übersetzerin/des Übersetzers“ tragen Sie bitte meinen Namen ein: Thomas Baumgart. Darunter schreiben Sie meine Adresse: Eistalstraße 13, 67551 Worms - Bitte kreuzen Sie unter „hiermit beantrage ich“ beide Optionen an. Damit eine Apostille ausgestellt werden kann, muss das Oberlandesgericht zunächst meine Eigenschaft als ermächtigter Übersetzer bestätigen. Anschließend leitet das Oberlandesgericht den Antrag an das Landgericht Zweibrücken weiter, wo die Apostille ausgestellt wird.
- Auf der Linie unter der zweiten Option ist das Land anzugeben, für welches Sie die beglaubigte Übersetzung inklusive Apostille benötigen.
- Unterschreiben Sie das Formular auf der dafür vorgesehenen Linie.
- Unter „Anlagen“ geben Sie die Anzahl der Originaldokumente an, für die Sie eine beglaubigte Übersetzung inklusive Apostille benötigen.
- Geben Sie darunter eine kurze Bezeichnung der Originaldokumente an.
3. Versand an das Oberlandesgericht Zweibrücken: Versenden Sie nun sowohl die deutschen Originaldokumente, die von mir beglaubigten Übersetzungen (ebenfalls im Original) und das ausgefüllte Antragsformular an das Oberlandesgericht Zweibrücken. Die Adresse steht oben links auf dem Antragsformular.
4. Warten: Erfahrungsgemäß dauert das Verfahren zur Ausstellung einer Apostille zwischen 3 und 5 Wochen. Sobald das Oberlandesgericht meine Eigenschaft als ermächtigter Übersetzer bestätigt und den Antrag an das Landgericht Zweibrücken weitergeleitet hat, erhalten Sie eine postalische Benachrichtigung. Die beglaubigten Übersetzungen inklusive Apostille sowie Ihre Originaldokumente erhalten Sie postalisch vom Landgericht Zweibrücken.
5. Zahlung: Sie erhalten zwei separate Rechnungen: eine vom Oberlandesgericht Zweibrücken in Höhe von 15,00 Euro/Dokument (für die Bestätigung meiner Ermächtigung) und eine Rechnung vom Landgericht Zweibrücken in Höhe von 25,00 Euro/Dokument (für die Apostille).
Ich beantrage die Apostille für Sie
1. Vorauszahlung: Privatkunden bitte ich generell um Vorauszahlung des Gesamthonorars. Sollte ich die Apostille für Sie beantragen, berechne ich im Angebotsdokument die Gerichtskosten (von insgesamt 40,00 Euro/Dokument) und ein Honorar in Höhe von 22,50 Euro (netto) ein.
2. Zusenden des Originaldokuments: Damit eine Apostille beantragt werden kann, müssen dem zuständigen Gericht Originaldokumente vorgelegt werden. Aus diesem Grund bitte ich Sie darum, mir Ihre Dokumente im Original zuzusenden.
3. Anfertigung der beglaubigten Übersetzung: Ich fertige die beglaubigte Übersetzung vom Originaldokument an.
4. Versand an das Oberlandesgericht Zweibrücken: Anschließend versende ich sowohl die deutschen Originaldokumente, die von mir beglaubigten Übersetzungen (ebenfalls im Original) und das ausgefüllte Antragsformular an das Oberlandesgericht Zweibrücken.
5. Warten: Erfahrungsgemäß dauert das Verfahren zur Ausstellung einer Apostille zwischen 3 und 5 Wochen. Sobald das Oberlandesgericht meine Eigenschaft als ermächtigter Übersetzer bestätigt und den Antrag an das Landgericht Zweibrücken weitergeleitet hat, erhalte ich eine postalische Benachrichtigung. Die beglaubigten Übersetzungen inklusive Apostille sowie Ihre Originaldokumente erhalte ich postalisch vom Landgericht Zweibrücken. Sobald mir die Dokumente vorliegen, leite ich sie Ihnen unverzüglich per Post weiter.
1. Erhalt der beglaubigten Übersetzung: Sie erhalten die von mir beglaubigte Übersetzung in die spanische Sprache.
2. Ausfüllen des Antragsformulars: Damit für die beglaubigte Übersetzung eine Apostille ausgestellt werden kann, muss ein Antrag gestellt werden. Da ich vom Oberlandesgericht Zweibrücken beeidigt worden bin, richten Sie den Antrag an dieses Gericht. Das Antragsformular finden Sie unter diesem Link („Antrag zur Erteilung einer Bestätigung über die Ermächtigung der Übersetzerin/des Übersetzers“).
Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie es aus. Sie können es direkt am Computer digital ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Alternativ können Sie es zunächst ausdrucken und die Angaben anschließend händisch eintragen.
Ausfüllhilfe:
- Tragen Sie auf die Linien oben links Ihren Namen und Ihre Adresse ein.
- Tragen Sie oben rechts Ihren Ort und das Datum ein.
- Nach „Antrag zur Erteilung einer Bestätigung über die Ermächtigung
der Übersetzerin/des Übersetzers“ tragen Sie bitte meinen Namen ein: Thomas Baumgart. Darunter schreiben Sie meine Adresse: Eistalstraße 13, 67551 Worms - Bitte kreuzen Sie unter „hiermit beantrage ich“ beide Optionen an. Damit eine Apostille ausgestellt werden kann, muss das Oberlandesgericht zunächst meine Eigenschaft als ermächtigter Übersetzer bestätigen. Anschließend leitet das Oberlandesgericht den Antrag an das Landgericht Zweibrücken weiter, wo die Apostille ausgestellt wird.
- Auf der Linie unter der zweiten Option ist das Land anzugeben, für welches Sie die beglaubigte Übersetzung inklusive Apostille benötigen.
- Unterschreiben Sie das Formular auf der dafür vorgesehenen Linie.
- Unter „Anlagen“ geben Sie die Anzahl der Originaldokumente an, für die Sie eine beglaubigte Übersetzung inklusive Apostille benötigen.
- Geben Sie darunter eine kurze Bezeichnung der Originaldokumente an.
3. Versand an das Oberlandesgericht Zweibrücken: Versenden Sie nun sowohl die deutschen Originaldokumente, die von mir beglaubigten Übersetzungen (ebenfalls im Original) und das ausgefüllte Antragsformular an das Oberlandesgericht Zweibrücken. Die Adresse steht oben links auf dem Antragsformular.
4. Warten: Erfahrungsgemäß dauert das Verfahren zur Ausstellung einer Apostille zwischen 3 und 5 Wochen. Sobald das Oberlandesgericht meine Eigenschaft als ermächtigter Übersetzer bestätigt und den Antrag an das Landgericht Zweibrücken weitergeleitet hat, erhalten Sie eine postalische Benachrichtigung. Die beglaubigten Übersetzungen inklusive Apostille sowie Ihre Originaldokumente erhalten Sie postalisch vom Landgericht Zweibrücken.
5. Zahlung: Sie erhalten zwei separate Rechnungen: eine vom Oberlandesgericht Zweibrücken in Höhe von 15,00 Euro/Dokument (für die Bestätigung meiner Ermächtigung) und eine Rechnung vom Landgericht Zweibrücken in Höhe von 25,00 Euro/Dokument (für die Apostille).
1. Vorauszahlung: Privatkunden bitte ich generell um Vorauszahlung des Gesamthonorars. Sollte ich die Apostille für Sie beantragen, berechne ich im Angebotsdokument die Gerichtskosten (von insgesamt 40,00 Euro/Dokument) und ein Honorar in Höhe von 22,50 Euro (netto) ein.
2. Zusenden des Originaldokuments: Damit eine Apostille beantragt werden kann, müssen dem zuständigen Gericht Originaldokumente vorgelegt werden. Aus diesem Grund bitte ich Sie darum, mir Ihre Dokumente im Original zuzusenden.
3. Anfertigung der beglaubigten Übersetzung: Ich fertige die beglaubigte Übersetzung vom Originaldokument an.
4. Versand an das Oberlandesgericht Zweibrücken: Anschließend versende ich sowohl die deutschen Originaldokumente, die von mir beglaubigten Übersetzungen (ebenfalls im Original) und das ausgefüllte Antragsformular an das Oberlandesgericht Zweibrücken.
5. Warten: Erfahrungsgemäß dauert das Verfahren zur Ausstellung einer Apostille zwischen 3 und 5 Wochen. Sobald das Oberlandesgericht meine Eigenschaft als ermächtigter Übersetzer bestätigt und den Antrag an das Landgericht Zweibrücken weitergeleitet hat, erhalte ich eine postalische Benachrichtigung. Die beglaubigten Übersetzungen inklusive Apostille sowie Ihre Originaldokumente erhalte ich postalisch vom Landgericht Zweibrücken. Sobald mir die Dokumente vorliegen, leite ich sie Ihnen unverzüglich per Post weiter.
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