Beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch

Beglaubigte Übersetzung Polnisch oder Deutsch | Beeidigter Übersetzer für Polnisch

Sie erhalten eine von mir als beeidigter Übersetzer für Polnisch beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch oder Deutsch-Polnisch

Sie benötigen schnell eine rechtsgültige, beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch oder Deutsch-Polnisch? Als beeidigter Übersetzer mit über 5 Jahren Erfahrung liefere ich Ihnen binnen 48–72 Stunden professionelle Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift.

Beglaubigte Polnisch-Übersetzung: in Deutschland und Polen gültig

Als beeidigter Übersetzer für Polnisch-Deutsch & Deutsch-Polnisch werde ich gerne für Sie tätig. Keine Sorge: Auch wenn Ihnen gesagt wurde, dass Sie einen vereidigten Übersetzer, öffentlich bestellten Übersetzer, ermächtigten Übersetzer oder beglaubigten Übersetzer benötigen, dürfen Sie mich gerne kontaktieren. Denn alle diese Bezeichnungen bedeuten dasselbe. Die Bezeichnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Mein Titel als durch die Präsidentin des Landgerichts Potsdam allgemein ermächtigter Übersetzer der polnischen Sprache ist deutschlandweit gültig. Die beglaubigte Polnisch-Übersetzung wird auch im EU-Ausland anerkannt (eventuell muss sie dazu durch eine Apostille überbeglaubigt werden). Mehr dazu weiter unten.

Stempel: Thomas Baumgart, Durch die Präsidentin des Landgerichts Potsdam ermächtigter Übersetzer der polnischen Sprache, Eistalstraße 13, 67551 Worms, info@thomasbaumgart.eu

Frage? Antwort!

Sie haben noch Fragen? Vielleicht finden Sie auf der Seite FAQ die Antwort. Und wenn nicht, melden Sie sich bei mir.

Beeidigter Übersetzer: Die Lizenz zum Stempeln

Als offizieller Urkundenübersetzer erstelle ich eine beglaubigte Übersetzung. Das heißt, ich übersetze das Dokument und bestätigte durch meinen Stempel und meine Unterschrift, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Es handelt sich um eine Übersetzung, die von Ämtern, Behörden und Schulen anerkannt wird. Sie möchten erfahren, was genau bei der Erstellung einer beglaubigten Übersetzung zu beachten ist? Dann empfehle ich Ihnen meinen Blog-Artikel Woran erkennt man eine amtlich beglaubigte Übersetzung.

Eine beglaubigte Polnisch-Übersetzung erhalten Sie unter anderem für Ihre Geburtsurkunde, Eheurkunde, Ihr Ehefähigkeitszeugnis oder Führungszeugnis. Ihr Dokument wird hier nicht genannt? Eine beglaubigte Übersetzung ist für jede Art von Dokument möglich. Kontaktieren Sie mich und wir finden eine Lösung.

Übrigens: Eine beglaubigte Übersetzung heißt offiziell „bestätigte Übersetzung“. Da man jedoch im Alltag von beglaubigten Übersetzungen spricht, nutze auch ich diese Wortwahl auf meiner Website.

Ablauf & Vorgehen:
Beantragen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung auf Polnisch oder Deutsch in 5 Schritten

  1. Ihre Anfrage: Senden Sie mir das zu übersetzende Dokument zu. Nutzen Sie dafür das Anfrageformular für Übersetzungen oder schicken Sie mir einen Scan des Dokuments per E-Mail zu. Hier finden Sie nützliche Hinweise zum sicheren Datenversand per E-Mail.
  2. Mein Angebot: Nach Sichtung des Dokuments mache ich Ihnen ein Angebot, nenne Ihnen den Preis und die Bearbeitungsdauer.
  3. Übersetzung: Nachdem Sie das Angebot angenommen haben, beginne ich mit der Übersetzung. In der Regel benötige ich das Originaldokument nicht.
    Bitte beachten: Privatkunden bitte ich um Vorauszahlung des Gesamtbetrags. Sie zahlen den Betrag per Banküberweisung oder bequem per PayPal.
  4. Versand: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und E-Mail als zertifiziertes PDF-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur. Das Porto (Einschreiben Einwurf) ist bereits im Preis inbegriffen.
  5. Zahlung: Sofern keine Vorauszahlung getätigt wurde, zahlen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen per Banküberweisung oder bequem per PayPal.
Meine Kontaktdaten

E-Mail: info@thomasbaumgart.eu
Tel.: +49 1522 9515410

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Gerne auch per WhatsApp (wa.me/4915229515410). Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung zur Kommunikation mit WhatsApp Business.

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Kontoinhaber: Thomas Baumgart
IBAN: DE33 1203 0000 1053 7997 79
BIC: BYLADEM1001

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Überweisen Sie den Betrag bitte an info@thomasbaumgart.eu

Kosten für eine beglaubigte Übersetzung auf Polnisch oder Deutsch

Leider ist es nicht möglich, Pauschalpreise zu nennen. Das Honorar hängt davon ab, wie viel Text zu übersetzen ist und wie stark das Dokument formatiert ist. Bei der Textmenge ist zu beachten, dass auch Stempel, Unterschriften und andere Auffälligkeiten übersetzt bzw. in der Übersetzung erwähnt werden müssen. Stark formatierte Dokumente sind tabellarisch aufgebaute Dokumente, wie Zeugnisse oder Urkunden. Dokumente mit geringem Formatierungsaufwand sind Fließtexte, wie Urteile oder Verträge.

Aus diesem Grund kann ich Ihnen das Gesamthonorar erst nennen, wenn ich das Dokument gesehen habe, das übersetzt werden soll. Für jede Übersetzungsanfrage erstelle ich ein individuelles Angebot. Zur Orientierung: Der grundsätzliche Wortpreis beträgt 0,22 Euro (netto), der Normzeilenpreis 1,80 Euro (netto) und der Seitenpreis 45,00 Euro (netto). Weitere Informationen zum Preis für beglaubigte Übersetzungen Polnisch-Deutsch & Deutsch-Polnisch finden Sie auf der Seite Preise. Alle weiteren Details besprechen wir im persönlichen Kontakt: info@thomasbaumgart.eu

Verwendung beglaubigter Polnisch-Übersetzungen im Ausland (Polen)

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 werden von mir beglaubigte Übersetzungen bestimmter Urkunden auch im EU-Ausland anerkannt (beispielsweise Polen). Um welche Urkunden es sich dabei handelt, erfahren Sie in Artikel 2 der Verordnung. In Bezug auf diese Urkunden heißt es im Artikel 6 (2) der Verordnung: „Eine beglaubigte Übersetzung, die von einer Person angefertigt wurde, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats dazu qualifiziert ist, wird in allen Mitgliedstaaten angenommen.”

Für alle anderen Dokumente und Urkunden (und für Länder außerhalb der EU) gilt, dass von in Deutschland beeidigten Übersetzern erstellte beglaubigte Übersetzungen in der Regel überbeglaubigt werden müssen, um im Ausland anerkannt zu werden. Da Polen und Deutschland das Apostille-Übereinkommen unterzeichnet haben, reicht eine so genannte Haager Apostille zur Überbeglaubigung aus. Die Apostille für von mir ausgestellte beglaubigte Polnisch-Übersetzungen erhalten Sie beim Landgericht Potsdam, da ich von diesem Gericht ermächtigt worden bin.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Übersetzungsanfrage bei der (ausländischen) Stelle, für die die beglaubigte Übersetzung benötigt wird, ob eine Überbeglaubigung (Haager Apostille) benötigt wird. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Sie erhalten beglaubigte Übersetzungen nicht nur per Post, sondern auch in digitaler Form per E-Mail. Es handelt sich dabei um ein PDF-Dokument mit digitaler Signatur, die durch ein elektronisches Zertifikat der D-Trust GmbH – einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe – gesichert ist. Dieses Zertifikat gewährleistet die digitale Rechtsgültigkeit meiner beglaubigten Übersetzungen Polnisch-Deutsch gemäß deutscher Gesetzgebung (§126 und §126a BGB), polnischer Gesetzgebung (Ustawa z dnia 5 września 2016 r. o usługach zaufania oraz identyfikacji elektronicznej (Dz.U. 2016 poz. 1579) sowie der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Blogbeitrag.

So können Sie Ihre amtliche Übersetzung in Deutschland oder Polen bequem elektronisch einreichen – sei es bei Ihrem Notar, Anwalt, einer Behörde oder einer anderen Stelle. In einigen Fällen entfällt die Notwendigkeit einer gedruckten Version, da die digitale Einreichung ausreicht.

Auch wenn einige Behörden und Institutionen weiterhin Übersetzungen in Papierform bevorzugen, akzeptieren sie oft eine vorab übermittelte digitale Version, insbesondere bei kurzen Fristen. Eine beglaubigte Übersetzung mit digitaler Signatur ist daher ein äußerst praktisches und effizientes Mittel.

Anfrageformular für eine beglaubigte Polnisch-Übersetzung​

Textbeispiele für eine beglaubigte Übersetzung auf Polnisch oder Deutsch

Als beeidigter Polnisch-Übersetzer fertige ich unter anderem von folgenden Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung an:

  • Abiturzeugnis (świadectwo dojrzałości, matura)
  • Apostille (apostille)
  • Arbeitszeugnis, Empfehlungsschreiben (świadectwo pracy, list polecający
  • Auszug aus dem Handelsregister (wyciąg z rejestru handlowego)
  • Grundbuchauszug (wyciąg z księgi wieczystej)
  • Berufsabschlusszeugnis (dyplom zawodowy)
  • Diplom, Universitätszeugnisse (dyplom, świadectwa uniwersyteckie)
  • Ehefähigkeitszeugnis (zaświadczenie stwierdzające, że zgodnie z prawem polskim można zawrzeć małżeństwo)
  • Eheurkunde (akt małżeństwa)
  • Familienstammbuch (księga rodzinna)
  • Führerschein (prawo jazdy)
  • Führungszeugnis (zaświadczenie o niekaralności)
  • Geburtsurkunde (akt urodzenia)
  • Heiratsurkunde (akt małżeństwa)
  • Kontoauszug (wyciąg z konta)
  • Lebenslauf, CV (życiorys)
  • Letztwillige Verfügung (ostatnia wola)
  • Meldebescheinigung (zaświadczenie o zameldowaniu)
  • Notarielle Urkunde (akt notarialny)
  • Beglaubigung (poświadczenie, zaświadczenie)
  • Schulzeugnis (świadectwo szkolne)
  • Sterbeurkunde (akt zgonu)
  • Steuerbescheid (rozliczenie podatkowe)
  • Testament (testament)
  • Vertrag (umowa)

Ihr Dokument ist nicht dabei? Fragen Sie mich einfach an: info@thomasbaumgart.eu

Hinweise für einen sicheren Datenversand per E-Mail

Das Versenden von E-Mails gleicht dem Versand von Postkarten. Jeder Postangestellte kann mitlesen, da die Karten ungeschützt versendet werden. Auch ungeschützte E-Mails können von (unberechtigten) Dritten mitgelesen werden, wenn diese sich unrechtmäßigen Zugang zum E-Mail-Versand verschaffen.

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