Häufig herrscht Unklarheit darüber, ob man eine einfache Übersetzung, eine beglaubigte Übersetzung (bzw. bestätigte Übersetzung) oder gar eine beglaubigte Übersetzung mit einer Apostille benötigt. Mit diesem Blog-Eintrag möchte ich ein wenig Licht ins bürokratische Dunkle bringen.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
  2. Was ist eine Apostille?
  3. Wichtiger Unterschied: Originaldokument versus Übersetzung
  4. Und was ist mit Ländern, die nicht dem Haager Abkommen angehören?
  5. Sie benötigen einen ermächtigten/vereidigten/beeidigten Übersetzer?

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine umgangssprachlich genannte beglaubigte Übersetzung ist eine bestätigte Übersetzung, die zur Vorlage bei Behörden, Ämtern, Gerichten, Schulen, Hochschulen und anderen Institutionen benötigt wird. Die Übersetzung wird von einem beeidigten Übersetzer unterschrieben, womit die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt wird. In der Regel fügt der beeidigte Übersetzer noch seinen Stempel hinzu.

In der Regel kann Ihnen die Stelle, für die sie die Übersetzung benötigen, mitteilen, ob die Übersetzung bestätigt werden muss oder nicht.

► Mehr über die Eigenschaften einer beglaubigten Übersetzung finden Sie in meinem Blog-Eintrag Woran erkennt man eine amtlich beglaubigte Übersetzung? Wo finde ich einen professionellen beeidigten Übersetzer?

► Vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer, ermächtigter Übersetzer, öffentlich bestellter Übersetzer, amtlich bestellter Übersetzer, gerichtlich bestellter Übersetzer, beglaubigter Übersetzer … – Wer soll da noch durchblicken? In meinem Blog-Eintrag Der Unterschied zwischen „vereidigter Übersetzer“ und „beeidigter Übersetzer“ erkläre ich Ihnen, weshalb es diese ganzen Bezeichnungen gibt. Spoiler: Auch wenn sich die Bezeichnungen unterscheiden, gibt es de facto keinen Unterschied.

► Schon gewusst? Eine beglaubigte Übersetzung erhalten Sie bei mir nicht nur in ausgedruckter Ausfertigung, sondern auch digital mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) im PDF-Format. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Blog-Eintrag Beglaubigte Übersetzung als PDF-Dokument: digital und online

Was ist eine Apostille?

Wenn wir von einer Apostille sprechen, meinen wir genau genommen die sogenannte Haager Apostille. Es handelt sich hierbei um eine Überbeglaubigung im internationalen Urkundenverkehr. In Ländern, die dem Haager Übereinkommen Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angehören, wird eine Apostille zur Überbeglaubigung ausgestellt, damit das Dokument auch im Ausland anerkannt wird. Eine Übersicht über alle Länder weltweit, die dem Abkommen angehören, finden Sie auf der Website der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, kurz HCCH.

Benötige ich eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille?

Eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille wird in der Regel benötigt, wenn die beglaubigte Übersetzung für das Ausland erstellt werden soll.

Ist Ihr Dokument auf Deutsch verfasst und Sie benötigen die Übersetzung für das Ausland?

Muster einer Apostille
Muster einer Apostille
(Zum Vergrößern klicken)

Sofern Sie die beglaubigte Übersetzung in Spanien verwenden möchten, wird die Übersetzung problemlos anerkannt, da ich vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit beeidigt worden bin.

Benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung für das EU-Ausland (außer Spanien) wird in der Regel eine Apostille benötigt.

Lediglich bei Personenstandsurkunden ist keine Apostille erforderlich. Welche Urkunden damit genau gemeint sind, erfahren Sie in Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates:

(1)   Diese Verordnung gilt für öffentliche Urkunden, die von den Behörden eines Mitgliedstaats gemäß dessen nationalem Recht ausgestellt werden, den Behörden eines anderen Mitgliedstaats vorgelegt werden müssen und in erster Linie dazu dienen, einen oder mehrere der folgenden Sachverhalte zu belegen:

a) Geburt;
b) die Tatsache, dass eine Person am Leben ist;
c) Tod;
d) Namen;
e) Eheschließung, einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand;
f) Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe;
g) eingetragene Partnerschaft, einschließlich der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, und Status der eingetragenen Partnerschaft;
h) Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft, Trennung ohne Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft;
i) Abstammung;
j) Adoption;
k) Wohnsitz und/oder Aufenthaltsort;
l) Staatsangehörigkeit;
m) Vorstrafenfreiheit, sofern öffentliche Urkunden darüber für einen Unionsbürger von den Behörden des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehörigkeit dieser Bürger besitzt, ausgestellt werden.

(2)   Diese Verordnung gilt auch für öffentliche Urkunden, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat haben, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, wenn diese Bürger ihr aktives oder passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament oder bei Kommunalwahlen in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unter den Bedingungen der Richtlinie 93/109/EG bzw. der Richtlinie 94/80/EG des Rates ausüben möchten.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32016R1191#d1e607-1-1

Für Nicht-EU-Länder benötigen Sie in der Regel immer eine Apostille für die beglaubigte Übersetzung.

Eine Apostille für von mir angefertigte Übersetzungen erhalten Sie über das Oberlandesgericht Zweibrücken. Nachdem Sie meine beglaubigten Übersetzungen erhalten haben, versenden Sie die beglaubigten Übersetzungen, Ihre Originaldokumente und ein einseitiges Formular an das Oberlandesgericht Zweibrücken. Beim Ausfüllen des Formulars unterstütze ich Sie sehr gerne. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigt meine Eigenschaft als ermächtigter Übersetzer und leitet alle Dokumente an das Landgericht Zweibrücken weiter, wo meine Übersetzungen legalisiert werden (in der Regel in Form einer Haager Apostille). Anschließend erhalten Sie alle Dokumente postalisch zurück. Die anfallenden Gerichtskosten werden Ihnen durch die Landesjustizkasse Mainz in Rechnung gestellt.

Ihr Dokument auf einer Fremdsprache verfasst und Sie benötigen die Übersetzung für Deutschland?

Stammt Ihr Dokument aus dem Ausland (egal ob aus einem EU-Land oder Nicht-EU-Land), wird keine Apostille für die beglaubigte Übersetzung für die Nutzung innerhalb Deutschlands benötigt.

Wichtiger Unterschied: Originaldokument versus Übersetzung

ACHTUNG: Auch wenn Sie für die beglaubigte Übersetzung keine Apostille benötigen, benötigen Sie eventuell für Ihr Originaldokument eine Apostille noch vor Erstellung der Übersetzung. Denn diese Apostille muss ebenso übersetzt werden. Innerhalb der EU sind Personenstandsurkunden von der Pflicht ausgenommen, eine Apostille zu tragen (siehe oben zitierter Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/1191). Bitte informieren Sie sich darüber, ob Sie eine Apostille benötigen, vor Ihrer Übersetzungsanfrage.

Und was ist mit Ländern, die nicht dem Haager Abkommen angehören?

Auch in diesem Fall benötigen Sie eine Überbeglaubigung der Übersetzung. In diesem Fall geschieht das aber nicht per Haager Apostille, sondern Legalisation. Je nach Zielland sieht das Vorgehen anders aus. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen. Weitere Informationen zur Überbeglaubigung, Haager Apostille und Legalisation finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Auswärtigen Amts.

Sie benötigen einen ermächtigten/vereidigten/beeidigten Übersetzer?

Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung zur Vorlage vor einer Behörde benötigen, freue ich mich auf Ihre Anfrage! In den Sprachen Deutsch, Spanisch und Polnisch bin ich Ihr direkter Ansprechpartner. Für alle anderen Sprachen vermittele ich Sie an einen kompetenten Partner.

► Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch/Deutsch-Spanisch

► Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch/Deutsch-Polnisch

► Ich benötige einen ermächtigten/beeidigten/vereidigten Dolmetscher Spanisch-Deutsch/Deutsch-Spanisch

Thomas Baumgart ist Konferenzdolmetscher und Übersetzer für Spanisch, Polnisch und Deutsch. Fachgebiete sind Industrie, Technik (IT) sowie Landwirtschaft & Ernährung. Im Blog eines Brückenbauers berichtet er von seinem Berufsalltag als Übersetzer und Dolmetscher und weiteren damit verbundenen Themen.

9 Kommentare zu „Beglaubigte Übersetzung mit Apostille: Brauche ich das?“

  1. Ich möchte eine Urkunde de übersetzen lassen. Gut zu wissen, dass die Apostille für nicht EU-Länder benötigt wird. Ich werde schauen, dass ich diese gleich mitmachen werde.

  2. Hallo Thomas,
    ich würde gerne wissen, ob man auf eine beglaubigte Übersetzung nachträglich eine Apostille setzen kann. Sprich, kann ich mit der beglaubigten Übersetzung zum Gericht gehen? Oder ist nur derjenige Übersetzer dazu berechtigt, der die Übersetzung angefertigt hat?
    Vielen Dank im Voraus!
    Anna

    1. Thomas Baumgart

      Hallo Anna,

      vielen Dank für die Frage. Das unterscheidet sich sicherlich von Bundesland zu Bundesland. In Rheinland-Pfalz, dem Bundesland in welchem ich arbeite, besteht die Möglichkeit, nachträglich eine Apostille auszustellen. Dafür kontaktiert man das Oberlandesgericht, das die Beeidigung des jeweiligen Übersetzers vorgenommen hat. In meinem Fall wäre es das das Oberlandesgericht Zweibrücken. Das heißt, mit einer von mir bestätigten Übersetzung kann der Kunde oder die Kundin nachträglich noch das Oberlandesgericht Zweibrücken kontaktieren, um eine Apostille zu erhalten.

      Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

      Viele Grüße
      Thomas Baumgart

  3. Hallo,

    Ich habe da eine Frage. Ich habe eine Heiratsurkunde aus Amerika die eine apostille besitzt. Habe die Heiratsurkunde einmal in deutsch und von deutsch auf portugiesisch von beglaubigte Übersetzer übersetzen lassen. Muss ich nach dieser Übersetzung nochmal eine apostille setzen lassen . Die Urkunde wird in Brasilien benötigt ? Und wenn ich eine brauche wo mache ich das in Berlin? Danke

    1. Hallo!

      vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Da die beglaubigte Übersetzung im Nicht-EU-Ausland genutzt werden soll, wird dafür in der Regel eine Apostille benötigt. Das liegt aber im Ermessen der brasilianischen Behörden. Es kann durchaus sein, dass sie auf eine Apostille verzichten. Im Regelfall werden im internationalen Urkundenverkehr jedoch Apostillen benötigt.

      Sie schreiben, die Übersetzung wurde von einem beeidigten Übersetzer für die portugiesische Sprache angefertigt. Dieser beeidigte Übersetzer kann Ihnen bei der Antragsstellung der Apostille für die Übersetzung weiterhelfen. Da ich nicht in Berlin tätig bin, kann ich Ihnen nur eingeschränkt weiterhelfen. Das Verfahren unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Kontaktieren Sie also am besten den Portugiesisch-Übersetzer, die die beglaubigte Übersetzung angefertigt hat.

      Weitere Informationen über die Ausstellung von Apostillen für Übersetzungen in Berlin finden Sie beispielsweise hier: https://service.berlin.de/dienstleistung/327408/

      Freundliche Grüße
      Thomas Baumgart

  4. Huong Nguyen Thi

    Hallo Thomas,
    ich möchte demnächst nach Costa Rica reisen. Dafür muss ich meinen deutschen Aufenthaltstitel in Englisch oder Spanisch mit Apostille übersetzen lassen. Können Sie mich beraten, wo und wie ich es machen lassen kann? Wie lange kann dieser Prozess dauern? Es gibt im Internet viele Webseite, wo man online machen lassen kann, ist mir jedoch unklar, wie vertraulich und die Legalität solcher Dienstleistung ist. Und was ist der Unterschied zwischen „Beglaubigung“ und „Apostille“?
    Ihre Antwort wäre mir sehr dankbar!

    Mit herzlichen Grüßen
    Huong

    1. Hallo! Vielen Dank für Ihren Kommentar.

      Leider kann ich Sie hierzu nicht beraten. Es wäre am besten, wenn Sie sich von der Botschaft von Costa Rica in Deutschland beraten lassen: http://www.botschaft-costarica.de/
      In der Regel ist ein Aufenthaltstitel nicht ausreichend, um in das Nicht-EU-Ausland zu reisen.

      Eine Übersetzung des Aufenthaltstitels erhalten Sie bei beeidigten Übersetzern, also beispielsweise bei mir. Nachdem die Übersetzung erstellt worden ist, erhalten Sie die Apostille über das zuständige Gericht. Der beeidigte Übersetzer berät Sie sehr gerne bei der Antragstellung und hilft Ihnen dabei.

      Kurz zum Unterschied von „Beglaubigung“ und „Apostille“: Eine beglaubigte Übersetzung erhalten Sie von einem beeidigten Übersetzer. „Beglaubigung“ bedeutet, dass der Übersetzer mit seiner Unterschrift bestätigt, dass die vorliegende Übersetzung korrekt und vollständig ist. Diese beglaubigte Übersetzung wird problemlos von deutschen Behörden anerkannt. Damit eine beglaubigte Übersetzung auch im Ausland anerkannt wird, benötigt es einer Apostille. Die Apostille ist eine Bestätigung der Echtheit im internationalen Urkundenverkehr.

      Freundliche Grüße
      Thomas Baumgart

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