Leider gibt es in Deutschland keine strikte Vorgabe für die Erstellung amtlich beglaubigter Übersetzungen. Manche Inhalte und Merkmale sind jedoch verpflichtend oder zur allgemeinen Gewohnheit („good practice“) geworden. Diese Charakteristika werden von einem offiziellen beeidigten Übersetzer (ermächtigter Übersetzer) eingehalten, auch wenn in verschiedenartigen Ausführungen. Welche Inhalte und Merkmale das sind, erfahren Sie hier.

Charakteristika einer professionellen, amtlich beglaubigten Übersetzung

Nachfolgend unterscheide ich zwischen formalen (äußerlichen) und inhaltlichen Charakteristika.

Formale Charakteristika einer professionellen, amtlich beglaubigten Übersetzung

  • Verbinden von Blättern: Besteht die beglaubigte Übersetzung aus mehreren Blättern, so muss der beeidigte Übersetzer einige Vorkehrungen treffen. Die einzelnen Seiten müssen nummeriert sein. Außerdem müssen die Blätter so miteinander verbunden werden, dass der Zusammenhang nicht ohne äußerliche sichtbare Beschädigung aufgehoben werden kann. Dies geschieht entweder durch das Umknicken und Tackern einer Blattecke oder durch Lochung und den Einsatz eines Heft-Garns. In der Regel wird die beglaubigte Übersetzung mit einer Kopie des vorgelegten Dokuments verbunden, sodass erkennbar ist, wie das dem Übersetzer vorgelegte Dokument aussah.
  • Stempel: Jeder beeidigte Übersetzer verfügt über einen Stempel. Die inhaltliche und farbliche Ausarbeitung des Stempelabdrucks ist nicht vorgegeben. In meinem Fall ist der Stempelabdruck blau und zeigt für eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch folgenden Inhalt: „Von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Zweibrücken ermächtigter Übersetzer der spanischen Sprache für gerichtliche Angelegenheiten in Rheinland-Pfalz“. Im Falle einer beglaubigten Übersetzung Polnisch-Deutsch lautet der Stempel-Inhalt: „Durch die Präsidentin des Landgerichts Potsdam allgemein ermächtigter Übersetzer der polnischen Sprache“
Thomas Baumgart - Ermächtigter Übersetzer - Beglaubigte Übersetzung - Spanisch - Stempel
Thomas Baumgart - Ermächtigter Übersetzer - Beglaubigte Übersetzung - Polnisch - Stempel

Inhaltliche Charakteristika einer professionellen, amtlich beglaubigten Übersetzung

  • Überschrift: Eine beglaubigte Übersetzung (bestätigte Übersetzung) trägt eine Überschrift. In der Regel lautet diese: „Beglaubigte Übersetzung aus der … Sprache“ (bspw.: „Beglaubigte Übersetzung aus der spanischen Sprache). Die Überschrift sollte in der Sprache des übersetzten Texts sein. Ist die Übersetzung also auf Deutsch, sollte die Überschrift auch auf Deutsch sein. Ist die Übersetzung auf Spanisch, so sollte auch die Überschrift entsprechend auf Spanisch angegeben werden.
  • Druckanordnung und Schriftbild: Bestenfalls ähnelt die beglaubigte Übersetzung dem vorgelegten Dokument. Wenn man sich das Original und die beglaubigte Übersetzung nebeneinander anschaut, sollte ein möglichst ähnliches Layout erkennbar sein. Manchmal ist es aus Platzgründen nicht möglich, die originale Druckanordnung nachzubilden. Ebenso ist es wichtig anzumerken, dass Bilder, Logos, Stempel, Siegel oder Ähnliches nicht kopiert werden dürfen. In diesen beiden Fällen arbeiten beeidigte Übersetzer mit Anmerkungen in eckigen Klammern ([ ]). Dabei sollten die Anmerkungen möglichst detailgetreu und verständlich angegeben werden. Für einen Stempel kann die Anmerkung möglicherweise wie folgt lauten: [Rundstempel. Oben: Oberlandesgericht. Mitte: Wappen von Rheinland-Pfalz. Unten: Zweibrücken]
  • Leerzeilen oder Leerspalten: Wenn das Dokument Leerstellen aufweist, beispielsweise bei der Angabe „Geburtsname“, wenn die betroffene Person ihren Nachnamen nach einer Eheschließung nicht geändert hat, müssen solche Stellen in der beglaubigten Übersetzung kommentiert werden. Dies geschieht entweder durch die Abkürzung „k. A.“ (= keine Angabe) oder „k. E.“ (= keine Eintragung). Die genutzte Abkürzung kann/soll in einer Fußzeile oder am Ende der beglaubigten Übersetzung erklärt werden.
  • Weitere Auffälligkeiten, wie hand- oder maschinenschriftliche Änderungen, Streichungen oder Überschreibungen müssen in der beglaubigten Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen übersetzt werden. Ist eine Auffälligkeit nicht lesbar, so ist in der beglaubigten Übersetzung zumindest ein Vermerk zu setzen, bspw: [handschriftliche Änderung, nicht lesbar]
  • Anmerkungen des Übersetzers: In der Regel in der Fußzeile einer Seite oder am Ende der beglaubigten Übersetzung befinden sich mögliche Anmerkungen des Übersetzers, abgekürzt „Anm. d. Ü.“. Dort können Auffälligkeiten oder Erklärungen vermerkt werden. Beispiel: Bei Zeugnissen sind der Schultyp, die Noten und die erworbene Berufsbezeichnung oder erworbener Titel möglichst wörtlich zu übersetzen. Die Originalbezeichnung wird dann in einer Fußzeile als Anmkerung des Übersetzers eingefügt.
  • Bestätigungsvermerk: Am Ende der beglaubigten Übersetzung steht ein Bestätigungsvermerk sowie der Ort und das Datum der Ausführung der Übersetzung. Die Übersetzung wird unterschrieben und gestempelt. Im Bestätigungsvermerk bestätigt der beeidigte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der nach bestem Wissen und Gewissen angefertigten Übersetzung. Bei einer Übersetzung in die Fremdsprache ist ein sinngemäßer fremdsprachiger Bestätigungsvermerk anzubringen.

Weitere Merkmale eines professionellen beeidigten Übersetzers

Ein beeidigter Übersetzer behandelt Ihre persönlichen Dokumente mit der nötigen Sorgfalt und Diskretion. Vor Ausdruck der beglaubigten Übersetzung wird diese mehrmals zur Korrektur gelesen. Da aber jedem mal Fehler passieren können, können sich auch in eine beglaubigte Übersetzung Unstimmigkeiten einschleichen. Nach Erhalt der beglaubigten Übersetzung ist es empfehlenswert, dass auch Sie die Übersetzung auf Ihre inhaltliche Richtigkeit prüfen. Ein professioneller beeidigter Übersetzer kümmert sich selbstverständlich umgehend um eine kostenfreie und zeitnahe Korrektur möglicher Fehler.

Die beglaubigte Übersetzung ist ein wichtiges Dokument. Somit sollte auch das Papier einen gewissen Wert haben. Es sollte weiß sein und mindestens eine Papierstärke von 100 g/m² aufweisen. Eselsohren, Beschädigungen oder Verunreinigungen sind Anzeichen für fehlende Professionalität. Der Versand einer beglaubigten Übersetzung sollte per Einschreiben (Einwurf) erfolgen.

Achtung vor schwarzen Schafen in der Branche: 2019 erhielt ich die Anfrage einer Übersetzungsagentur, ob ich denn nicht Blankobeglaubigungen anfertigen könne. Die unkoschere Idee dahinter: Ich soll mehrere Exemplare meines gestempelten und unterschriebenen Beglaubigungsvermerks an die Agentur per Post verschicken. Zukünftige beglaubigte Übersetzungen müsste ich dann nur noch per E-Mail versenden. Die Agentur druckt meine Übersetzung aus und verbindet sie mit meinem Beglaubigungsvermerk. Was die Agentur aber darüber hinaus mit diesen persönlichen Angaben anstellt, ist unklar und kann gravierende rechtliche Konsequenzen haben. Beeidigte Übersetzer sollten sich nicht auf solche Machenschaften so mancher Übersetzungsagentur einlassen!

Wo finde ich einen beeidigten Übersetzer?

Ganz einfach: Für Deutsch, Spanisch und Polnisch haben Sie mich 🙂 Für alle weiteren Sprachen in Deutschland beeidigte Übersetzer und Dolmetscher finden Sie auf justiz-dolmetscher.de. Die selbsterklärende Suchfunktion führt Sie direkt zu Ihrem richtigen Ansprechpartner.

Screenshot der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Die intuitive Suchfunktion der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank justiz-dolmetscher.de

Sie benötigen einen ermächtigten/vereidigten/beeidigten Übersetzer?

Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung zur Vorlage vor einer Behörde benötigen, freue ich mich auf Ihre Anfrage! In den Sprachen Deutsch, Spanisch und Polnisch bin ich Ihr direkter Ansprechpartner. Für alle anderen Sprachen vermittele ich Sie an einen kompetenten Partner. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

► Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch/Deutsch-Spanisch

► Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch/Deutsch-Polnisch

► Ich benötige einen ermächtigten/beeidigten/vereidigten Dolmetscher Spanisch-Deutsch/Deutsch-Spanisch

Thomas Baumgart ist Konferenzdolmetscher und Übersetzer für Spanisch, Polnisch und Deutsch. Fachgebiete sind Industrie, Technik (IT) sowie Landwirtschaft & Ernährung. Im Blog eines Brückenbauers berichtet er von seinem Berufsalltag als Übersetzer und Dolmetscher und weiteren damit verbundenen Themen.

3 Kommentare zu „Woran erkennt man eine amtlich beglaubigte Übersetzung? Wo finde ich einen professionellen beeidigten Übersetzer?“

  1. Danke für diesen Beitrag zu amtlich beglaubigten Übersetzungen. Es stimmt, dass jeder Übersetzer seinen Stempel hat und man damit das Dokument verifizieren kann. Mein Onkel ist auch Übersetzer und lässt sich seinen Stempel immer extra von einem Fachmann erstellen.

  2. Ich brauche eine Übersetzung einiger Texte. Interessant, dass eine beglaubigte Übersetzung immer einen Stempel bekommt. Ich werde darauf achten.

  3. Ich bin schon seit langem auf der Suche nach mehr Informationen zu amtlich beglaubigten Übersetzungen. Mit euren Ideen in Bezug darauf habt ihr mir echt weitergeholfen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.

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