Eine beglaubigte Übersetzung erhalten Sie bei mir mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) im PDF-Format

Schnell, sicher, komfortabel, nachhaltig: Sie erhalten bei mir ab sofort Ihre beglaubigte Übersetzung im PDF-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur (kurz: QES). Doch was bedeutet das und welche Vorteile ergeben sich daraus?

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur?

Beglaubigte Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist mit einer handschriftlichen Unterschrift gleichzusetzen – nur in elektronischer Form. Die QES besitzt die gleiche Rechtsgültigkeit wie eine handschriftlich getätigte Unterschrift.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 126a Elektronische Form, heißt es hierzu: „(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.“

Außer der qualifizierten gibt es noch die fortgeschrittene und die einfache elektronische Signatur.

  • Bei der einfachen elektronischen Signatur wird ein Dokument in elektronischer Form unterzeichnet. Nicht mehr und nicht weniger. Hierbei handelt es sich um die am wenigsten sichere Form der elektronischen Unterschrift. Sie lässt sich für Dokumente mit einem geringen rechtlichen Risiko nutzen.
  • Die fortgeschrittene elektronische Signatur geht einen Schritt weiter. Dies ist eindeutig dem Unterzeichner zuzuordnen und wodurch dieser eindeutig zu identifizieren ist. Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist also ein wenig sicherer als die einfache Signatur und ist für Dokumente mittleren rechtlichen Risikos brauchbar.
  • Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die sicherste der drei Varianten. Es handelt sich um eine auf einem qualifizierten Zertifikat beruhende elektronische Signatur. Sie ist so rechtsverbindlich wie eine handschriftliche Signatur und gilt im gesamten EU-Raum. Sie erfüllt alle Anforderungen der eiDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste: Sie ist dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet, sie ermöglicht dessen Identifizierung, sie wird mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstell, sie ist so konzipiert, dass man eine nachträgliche Veränderung der Daten in der Signatur erkennen kann und sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen.

Mehr im Wikipedia-Artikel „Qualifizierte elektronische Signatur“

Welche Vorteile hat eine qualifizierte elektronische Signatur?

  • Schnell: Beglaubigte Übersetzung anfertigen, QES setzen, E-Mail versenden. Der Postweg enfällt. Somit können Fristen auch in größter Zeitnot eingehalten werden.
  • Sicher: Eine QES ist rechtsverbindlich und nahezu fälschungssicher. Die Signatur lässt sich verifizieren, beispielsweise ganz einfach mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader, mit dem in der Regel PDF-Dokument geöffnet werden.
  • Komfortabel: Mühsames Ausdrucken, Kopieren oder Umformatieren entfällt. Außerdem können Sie das von mir versendete qualifiziert signierte Dokument bequem per E-Mail weitersenden.
  • Nachhaltig: Beglaubigte Übersetzungen mit QES müssen nich ausgedruckt werden. Und jedes nicht ausgedruckte Dokument schützt die Natur.

Wie funktioniert eine qualifizierte elektronische Signatur?

Zunächst benötige ich als Aussteller des qualifiziert signierten Dokuments einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Diese Anbieter werden von der Europäischen Union dazu befähigt, Ihre Sicherheitsdienste anzubieten. Für Deutschland sind nach aktuellem Stand 24 Anbieter autorisiert. Für die QES meiner beglaubigten Übersetzungen nutze ich den remote signature service (sign-me) des Anbieters D-Trust, der wiederum ein Unternehmen der Bundesdruckerei ist.

Der Ablauf ist ganz einfach: Nach Registrierung und erstmaliger Anmeldung auf der Signaturplattform des remote signature service von D-Trust identifizierte ich mich einmalig mit meinem onlinefähigen Personalausweis. Für die Ausstellung einer QES wähle ich nun das Dokument aus, das qualifiziert elektronisch signiert werden soll. Ich erhalte per SMS auf mein Handy eine TAN, die ich zur Bestätigung der Durchführung der qualifizierten Signierung nutze. Fertig. Am Ende der beglaubigten Übersetzung steht weiterhin mein Beglaubigungsvermerk und statt meiner handschriftlichen Unterschrift nutze ich die QES.

Sie möchten mehr über die Funktionsweise einer QES erfahren? Weitere Details erfahren Sie im Artikel „Die qualifizierte elektronische Signatur„, erschienen in der Mitgliederzeitschrift des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (MDÜ, Ausgabe 6, Jahr 2011).

Woran erkenne ich eine qualifizierte elektronische Signatur?

Es ist ganz einfach, zu überprüfen, ob ein digitales Dokument eine QES trägt. Bei meinen beglaubigten Übersetzungen erkennen Sie die QES wie folgt:

Ihr PDF-Programm (in der Regel Adobe Acrobat Reader) zeigt nach Öffnen des Dokuments und Überprüfung der Unterschrift folgende Meldung:

Wenn Sie sich nun an das Ende der beglaubigten Übersetzung begeben, finden Sie folgende Information vor. Diese Angabe ist nicht verpflichtend, doch setze ich auf eine klare und transparente Kommunikation, damit dem Leser des Dokuments sofort klar wird, dass dieses Dokument qualifiziert elektronisch signiert wurde.

Bis März 2023:

Seit März 2023:

Dieses Dokument wurde digital erstellt und ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Es ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen. Mehr: https://thomasbaumgart.eu/qes El presente documento está firmado y cualificado electrónicamente. Es válido sin firma autógrafa.
Dieses Dokument wurde digital erstellt und ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Es ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen. Mehr: https://thomasbaumgart.eu/qes Dokument opatrzony kwalifikowanym podpisem elektronicznym. Ważny bez ręcznego podpisu.

In der unteren linken Ecke finden Sie folgende Information. Sie zeigt auf, dass ich das Dokument qualifiziert signiert habe und wann die Signatur erfolgte:

Seit Januar 2021:

Seit März 2023:

Beispiel für eine elektronische Signatur

Diese Information lässt sich anklicken, um den Unterschriftsvalidierungsstatus zu überprüfen:

Nach Klick auf „Unterschriftseigenschaften…“ erhalten Sie weitere Informationen über die Unterschrift:

Ebenso das kostenlose Programm digiSeal reader dient der Überprüfung der Echtheit einer Signatur. Es zeigt folgendes positives Prüfergebnis:

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur?

Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung zur Vorlage vor einer Behörde benötigen, freue ich mich auf Ihre Anfrage! In den Sprachen Deutsch, Spanisch und Polnisch bin ich Ihr direkter Ansprechpartner. Für alle anderen Sprachen vermittele ich Sie an einen kompetenten Partner. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

► Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch/Deutsch-Spanisch

► Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch/Deutsch-Polnisch

Thomas Baumgart ist Konferenzdolmetscher und Übersetzer für Spanisch, Polnisch und Deutsch. Fachgebiete sind Industrie, Technik (IT) sowie Landwirtschaft & Ernährung. Im Blog eines Brückenbauers berichtet er von seinem Berufsalltag als Übersetzer und Dolmetscher und weiteren damit verbundenen Themen.

4 Kommentare zu „Beglaubigte Übersetzung als PDF-Dokument: digital und online“

  1. Francisco Kuhlmann

    Hallo Thomas,

    vielen Dank für diese interessanten Erläuterungen. Das nächste Projekt auf meiner List! 😉

    LG
    Francisco

    1. Thomas Baumgart

      Lieber Paco,
      vielen Dank für deinen Kommentar. Freut mich, dass mein Blog-Eintrag motivierend wirkt!

      Liebe Grüße
      Thomas

  2. Hallo Thomas, sehr ausführlich beschrieben, vielen Dank!
    Wie bekommt man das eigene Logo und die eigene Unterschrift drauf statt des sign-me-Logos?
    Viele Grüße, Marita

    1. Thomas Baumgart

      Hallo Marita!
      Verzeihe bitte meine späte Antwort. Im Online-Dienst „sign-me“ gibt es leider nicht die Möglichkeit, ein eigenes Logo einzubauen. Wenn man eine Software verwendet (in meinem Fall digiSeal), kann man die digitale Unterschrift personalisieren.

      Viele Grüße
      Thomas

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