Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch & Polnisch-Deutsch
Ihre Dokumente sind bei mir sicher: Für mich als professioneller allgemein beeidigter Übersetzer ist der Schutz personenbezogener Daten und Diskretion Ehrensache.
Als allgemein ermächtigter Urkundenübersetzer fertige ich öffentlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen von Urkunden, Zeugnissen und anderen Dokumenten an, die beispielsweise von Ämtern, Gerichten und Universitäten benötigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird auch bestätigte Übersetzung genannt. Die Beglaubigung (bzw. Bestätigung) dient der behördlichen Anerkennung der Übersetzung.
Beglaubigte Übersetzungen fertige ich in den Sprachrichtungen Deutsch ◄► Spanisch sowie Deutsch ◄► Polnisch an.
Die beglaubigte Übersetzung wird auch im EU-Ausland anerkannt. Mehr dazu weiter unten.
Ablauf:In 5 Schritten zur beglaubigten Übersetzung
1. Ihre Anfrage: Senden Sie mir das zu übersetzende Dokument zu. Nutzen Sie dafür das Anfrageformular oder schicken Sie mir einen Scan des Dokuments per E-Mail zu. Bitte beachten Sie meine Hinweise für einen sicheren Datenversand per E-Mail.
2. Mein Angebot: Nach Sichtung des Dokuments mache ich Ihnen ein Angebot, nenne Ihnen den Preis und die Bearbeitungsdauer.
3. Übersetzung: Nachdem Sie das Angebot angenommen haben, beginne ich mit der Übersetzung.
Bitte beachten: Privatkunden bitte ich um Vorauszahlung des Gesamtbetrags. Sie zahlen den Betrag per Banküberweisung oder bequem per PayPal.
4. Versand: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und/oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur. Beim Postversand ist das Porto (Einschreiben Einwurf) ist bereits im Preis inbegriffen.
5. Zahlung: Sofern keine Vorauszahlung getätigt wurde, zahlen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen per Banküberweisung oder bequem per PayPal.
Meine Kontaktdaten
E-Mail: info@thomasbaumgart.eu
Tel.: +49 1522 9515410
WhatsApp Business
Gerne auch per WhatsApp (wa.me/4915229515410). Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung zur Kommunikation mit WhatsApp Business.
Meine Bankdaten
Kontoinhaber: Thomas Baumgart
IBAN: DE33 1203 0000 1053 7997 79
BIC: BYLADEM1001
PayPal
Überweisen Sie den Betrag bitte an info@thomasbaumgart.eu
Senden Sie mir direkt hier Ihre Anfrage zu
Hinweise für einen sicheren Datenversand per E-Mail
Das Versenden von E-Mails gleicht dem Versand von Postkarten. Jeder Postangestellte kann mitlesen, da die Karten ungeschützt versendet werden. Auch ungeschützte E-Mails können von (unberechtigten) Dritten mitgelesen werden, wenn diese sich unrechtmäßigen Zugang zum E-Mail-Versand verschaffen.
Schützen Sie wichtige Dokumente mit einem Passwort, bevor Sie sie mir zukommen lassen. Hier finden Sie die Schnell-Anleitung für das Schützen von PDF-Dokumenten durch Passwörter in Adobe Acrobat Reader.
Das Passwort nennen Sie mir dann entweder in einer zweiten E-Mail, einer SMS oder per Telefon. Hier finden Sie meine Kontaktdaten.
Dieses Vorgehen ist effizient und garantiert einen sicheren Datenversand.
Textbeispiele
Als beeidigter Übersetzer fertige ich unter anderem von folgenden Dokumenten beglaubigte Übersetzungen an:
- Abiturzeugnis
- Apostille
- Arbeitszeugnis, Empfehlungsschreiben
- Auzug aus dem Handelsregister
- Grundbuchauszug
- Berufsabschlusszeugnis
- Diplom, Universitätszeugnisse
- Ehefähigkeitszeugnis
- Famielienstammbuch
- Führerschein
- Führungszeugnis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Kontoauszug
- Lebenslauf, CV
- Meldebestätigung
- Notarielle Urkunde
- Beglaubigung
- Schulzeugnis
- Sprachzeugnis, Sprachzertifikat
- Sterbeurkunde
- Steuerbescheid
- Testament
- Vertrag
Preise
Für beglaubigte Übersetzungen finden Sie alle nötigen Preisinformationen auf der Seite Preise. Die dortigen Informationen gelten als Richtschnur. Die genauen Einzelheiten besprechen wir im persönlichen Gespräch: info@thomasbaumgart.eu
Verwendung beglaubigter Übersetzungen im Ausland
Verwendung beglaubigter Übersetzungen in Spanien
Da ich vom spanischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit (Ministerio de Asuntos Exteriores, Unión Europea y Cooperación) beeidigt worden bin, werden von mir beglaubigte Übersetzungen problemlos in Spanien anerkannt.
Verwendung beglaubigter Übersetzungen in Polen und spanischsprachigen Ländern (außer Spanien)
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 werden von mir beglaubigte Übersetzungen bestimmter Urkunden auch im EU-Ausland anerkannt (beispielsweise Polen). Um welche Urkunden es sich dabei handelt, erfahren Sie in Artikel 2 der Verordnung. In Bezug auf diese Urkunden heißt es im Artikel 6 (2) der Verordnung: „Eine beglaubigte Übersetzung, die von einer Person angefertigt wurde, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats dazu qualifiziert ist, wird in allen Mitgliedstaaten angenommen.”
Für alle anderen Dokumente und Urkunden (und für Länder außerhalb der EU) gilt, dass von in Deutschland ermächtigten Übersetzern erstellte beglaubigte Übersetzungen in der Regel überbeglaubigt und legalisiert werden müssen, um im Ausland anerkannt zu werden. Der Ablauf sieht wie folgt aus:
Eine Legalisation von mir angefertigter Übersetzungen erhalten Sie über das Oberlandesgericht Zweibrücken. Nachdem Sie meine beglaubigten Übersetzungen erhalten haben, versenden Sie die beglaubigten Übersetzungen, Ihre Originaldokumente und ein einseitiges Formular an das Oberlandesgericht Zweibrücken. Beim Ausfüllen des Formulars unterstütze ich Sie sehr gerne. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigt meine Eigenschaft als ermächtigter Übersetzer und leitet alle Dokumente an das Landgericht Zweibrücken weiter, wo meine Übersetzungen legalisiert werden (in der Regel in Form einer Haager Apostille). Anschließend erhalten Sie alle Dokumente postalisch zurück. Die anfallenden Gerichtskosten werden Ihnen durch die Landesjustizkasse Mainz in Rechnung gestellt.
Benötige ich eine Legalisation oder Haager Apostille?
Der Staat, in welchem die beglaubigten Übersetzungen genutzt werden sollen, verlangt oft, dass die Beweiskraft einer Urkunde festgestellt wird. Im internationalen Urkundenverkehr dient hierzu in der Regel die Legalisation. Die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, werden dadurch bestätigt.
Die so genannte Haager Apostille ist eine Möglichkeit der Legalisation. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit zahlreichen Staaten weltweit ein Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation getroffen. Dies dient der Vereinfachung der Beglaubigung von Urkunden. Wenn mit dem Empfängerland ein gültiges Übereinkommen besteht, benötigen Sie zur Legalisation eine Haager Apostille.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Übersetzungsanfrage bei der (ausländischen) Stelle, für die die beglaubigte Übersetzung benötigt wird, ob eine Überbeglaubigung und die Ausstellung einer Legalisation oder Haager Apostille benötigt werden. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Weitere Informationen und Antworten
Sie finden die Antworten zu häufig gestellten Fragen auf der Seite Häufige Fragen (FAQ). Stöbern Sie auch in den Artikeln zum Thema „beglaubigte Übersetzungen“ im Blog eines Brückenbauers.
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