Beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch

Beglaubigte Übersetzung auf Polnisch oder Deutsch

Sie erhalten eine von mir als beeidigter Übersetzer für Polnisch beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch oder Deutsch-Polnisch

Sie benötigen eine mit Stempel und Unterschrift beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments? Sei es eine beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch oder Deutsch-Polnisch: Bei mir sind Sie genau richtig.

Beglaubigte Polnisch-Übersetzung: in Deutschland und Polen gültig

Als beeidigter Übersetzer für Polnisch-Deutsch & Deutsch-Polnisch werde ich gerne für Sie tätig. Keine Sorge: Auch wenn Ihnen gesagt wurde, dass Sie einen vereidigten Übersetzer, öffentlich bestellten Übersetzer, ermächtigten Übersetzer oder beglaubigten Übersetzer benötigen, dürfen Sie mich gerne kontaktieren. Denn alle diese Bezeichnungen bedeuten dasselbe. Die Bezeichnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Mein Titel als durch die Präsidentin des Landgerichts Potsdam allgemein ermächtigter Übersetzer der polnischen Sprache ist deutschlandweit gültig. Die beglaubigte Polnisch-Übersetzung wird auch im EU-Ausland anerkannt (eventuell muss sie dazu durch eine Apostille überbeglaubigt werden). Mehr dazu weiter unten.

Die Lizenz zum Stempeln

Als offizieller Urkundenübersetzer erstelle ich eine beglaubigte Übersetzung. Das heißt, ich übersetze das Dokument und bestätigte durch meinen Stempel und meine Unterschrift, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Es handelt sich um eine Übersetzung, die von Ämtern, Behörden und Schulen anerkannt wird. Sie möchten erfahren, was genau bei der Erstellung einer beglaubigten Übersetzung zu beachten ist? Dann empfehle ich Ihnen meinen Blog-Artikel Woran erkennt man eine amtlich beglaubigte Übersetzung.

Eine beglaubigte Polnisch-Übersetzung erhalten Sie unter anderem für Ihre Geburtsurkunde, Eheurkunde, Ihr Ehefähigkeitszeugnis oder Führungszeugnis. Ihr Dokument wird hier nicht genannt? Eine beglaubigte Übersetzung ist für jede Art von Dokument möglich. Kontaktieren Sie mich und wir finden eine Lösung.

Übrigens: Eine beglaubigte Übersetzung heißt offiziell „bestätigte Übersetzung“. Da man jedoch im Alltag von beglaubigten Übersetzungen spricht, nutze auch ich diese Wortwahl auf meiner Website.

Beglaubigte Polnisch-Übersetzung: auch digital als PDF-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) per E-Mail möglich

Sie erhalten die beglaubigte Polnisch-Übersetzung sowohl ausgedruckt als auch digital per E-Mail als PDF-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) gemäß eIDAS-Verordnung der Europäischen Union. Weiter unten finden Sie dazu mehr Informationen.

Sie haben Fragen? Weiter unten finden Sie weitere Informationen und Antworten zu beglaubigten Übersetzungen.

Ablauf:
Ihre beglaubigte Übersetzung auf Polnisch oder Deutsch in 5 Schritten

1. Ihre Anfrage: Senden Sie mir das zu übersetzende Dokument zu. Nutzen Sie dafür das Anfrageformular für Übersetzungen oder schicken Sie mir einen Scan des Dokuments per E-Mail zu. Hier finden Sie nützliche Hinweise zum sicheren Datenversand per E-Mail.

2. Mein Angebot: Nach Sichtung des Dokuments mache ich Ihnen ein Angebot, nenne Ihnen den Preis und die Bearbeitungsdauer.
3. Übersetzung: Nachdem Sie das Angebot angenommen haben, beginne ich mit der Übersetzung. In der Regel benötige ich das Originaldokument nicht. Bitte beachten: Privatkunden bitte ich um Vorauszahlung des Gesamtbetrags. Sie zahlen den Betrag per Banküberweisung oder bequem per PayPal.

4. Versand: Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung per Post und E-Mail als zertifiziertes PDF-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur. Das Porto (Einschreiben Einwurf) ist bereits im Preis inbegriffen.

5. Zahlung: Sofern keine Vorauszahlung getätigt wurde, zahlen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen per Banküberweisung oder bequem per PayPal.

Meine Kontaktdaten

E-Mail: info@thomasbaumgart.eu
Tel.: +49 1522 9515410

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Gerne auch per WhatsApp (wa.me/4915229515410). Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzerklärung zur Kommunikation mit WhatsApp Business.

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IBAN: DE33 1203 0000 1053 7997 79
BIC: BYLADEM1001

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Überweisen Sie den Betrag bitte an info@thomasbaumgart.eu

Anfrageformular für eine beglaubigte Polnisch-Übersetzung​

Kosten für eine beglaubigte Übersetzung auf Polnisch oder Deutsch

Leider ist es nicht möglich, Pauschalpreise zu nennen. Das Honorar hängt davon ab, wie viel Text zu übersetzen ist und wie stark das Dokument formatiert ist. Bei der Textmenge ist zu beachten, dass auch Stempel, Unterschriften und andere Auffälligkeiten übersetzt bzw. in der Übersetzung erwähnt werden müssen. Stark formatierte Dokumente sind tabellarisch aufgebaute Dokumente, wie Zeugnisse oder Urkunden. Dokumente mit geringem Formatierungsaufwand sind Fließtexte, wie Urteile oder Verträge.

Aus diesem Grund kann ich Ihnen das Gesamthonorar erst nennen, wenn ich das Dokument gesehen habe, das übersetzt werden soll. Für jede Übersetzungsanfrage erstelle ich ein individuelles Angebot. Zur Orientierung: Der grundsätzliche Wortpreis beträgt 0,22 Euro (netto), der Normzeilenpreis 1,80 Euro (netto) und der Seitenpreis 45,00 Euro (netto). Weitere Informationen zum Preis für beglaubigte Übersetzungen Polnisch-Deutsch & Deutsch-Polnisch finden Sie auf der Seite Preise. Alle weiteren Details besprechen wir im persönlichen Kontakt: info@thomasbaumgart.eu

Textbeispiele für eine beglaubigte Übersetzung auf Polnisch oder Deutsch

Als beeidigter Polnisch-Übersetzer fertige ich unter anderem von folgenden Dokumenten eine beglaubigte Übersetzung an:

Dokumente
  • Abiturzeugnis
  • Apostille
  • Arbeitszeugnis, Empfehlungsschreiben
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Grundbuchauszug
  • Berufsabschlusszeugnis
  • Diplom, Universitätszeugnisse
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Familienstammbuch
  • Führerschein
  • Führungszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Kontoauszug
  • Lebenslauf, CV
  • Meldebestätigung
  • Notarielle Urkunde
  • Beglaubigung
  • Schulzeugnis
  • Sprachzeugnis, Sprachzertifikat
  • Sterbeurkunde
  • Steuerbescheid
  • Testament
  • Vertrag

Beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)

Sie erhalten beglaubigte Übersetzungen nicht nur per Post, sondern auch in digitaler Form per E-Mail. Es handelt sich dabei um ein PDF-Dokument mit digitaler Signatur, die durch ein elektronisches Zertifikat der D-Trust GmbH – einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe – gesichert ist. Dieses Zertifikat gewährleistet die digitale Rechtsgültigkeit meiner beglaubigten Übersetzungen Polnisch-Deutsch gemäß deutscher Gesetzgebung (§126 und §126a BGB), polnischer Gesetzgebung (Ustawa z dnia 5 września 2016 r. o usługach zaufania oraz identyfikacji elektronicznej (Dz.U. 2016 poz. 1579) sowie der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Blogbeitrag.

So können Sie Ihre amtliche Übersetzung in Deutschland oder Polen bequem elektronisch einreichen – sei es bei Ihrem Notar, Anwalt, einer Behörde oder einer anderen Stelle. In einigen Fällen entfällt die Notwendigkeit einer gedruckten Version, da die digitale Einreichung ausreicht.

Auch wenn einige Behörden und Institutionen weiterhin Übersetzungen in Papierform bevorzugen, akzeptieren sie oft eine vorab übermittelte digitale Version, insbesondere bei kurzen Fristen. Eine beglaubigte Übersetzung mit digitaler Signatur ist daher ein äußerst praktisches und effizientes Mittel.

Verwendung beglaubigter Polnisch-Übersetzungen im Ausland (Polen)

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 werden von mir beglaubigte Übersetzungen bestimmter Urkunden auch im EU-Ausland anerkannt (beispielsweise Polen). Um welche Urkunden es sich dabei handelt, erfahren Sie in Artikel 2 der Verordnung. In Bezug auf diese Urkunden heißt es im Artikel 6 (2) der Verordnung: „Eine beglaubigte Übersetzung, die von einer Person angefertigt wurde, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats dazu qualifiziert ist, wird in allen Mitgliedstaaten angenommen.”

Für alle anderen Dokumente und Urkunden (und für Länder außerhalb der EU) gilt, dass von in Deutschland beeidigten Übersetzern erstellte beglaubigte Übersetzungen in der Regel überbeglaubigt werden müssen, um im Ausland anerkannt zu werden. Da Polen und Deutschland das Apostille-Übereinkommen unterzeichnet haben, reicht eine so genannte Haager Apostille zur Überbeglaubigung aus. Die Apostille für von mir ausgestellte beglaubigte Polnisch-Übersetzungen erhalten Sie beim Landgericht Potsdam, da ich von diesem Gericht ermächtigt worden bin.

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Übersetzungsanfrage bei der (ausländischen) Stelle, für die die beglaubigte Übersetzung benötigt wird, ob eine Überbeglaubigung (Haager Apostille) benötigt wird. Gerne unterstütze ich Sie dabei.

Hinweise für einen sicheren Datenversand per E-Mail

Das Versenden von E-Mails gleicht dem Versand von Postkarten. Jeder Postangestellte kann mitlesen, da die Karten ungeschützt versendet werden. Auch ungeschützte E-Mails können von (unberechtigten) Dritten mitgelesen werden, wenn diese sich unrechtmäßigen Zugang zum E-Mail-Versand verschaffen.

Schützen Sie wichtige Dokumente mit einem Passwort, bevor Sie sie mir zukommen lassen. Hier finden Sie die Schnell-Anleitung für das Schützen von PDF-Dokumenten durch Passwörter in Adobe Acrobat Reader.

Das Passwort nennen Sie mir dann entweder in einer zweiten E-Mail, einer SMS oder per Telefon. Hier finden Sie meine Kontaktdaten

Dieses Vorgehen ist effizient und garantiert einen sicheren Datenversand.

Weitere Informationen und Antworten zu beglaubigten Polnisch-Übersetzungen​

In Deutschland ist die Bezeichnung für einen Übersetzer, der vom zuständigen Gericht ermächtigt wurde, die Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit seiner angefertigten Übersetzungen durch Beglaubigung bestätigen zu dürfen, nicht einheitlich geregelt.
In Rheinland-Pfalz, wo ich lebe und arbeite, bin ich als ermächtigter Übersetzer tätig und fertige beglaubigte Übersetzungen an. In Baden-Württemberg, beispielsweise, lautet die Bezeichnung „öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer”, in Bayern „öffentlich bestellter Übersetzer”, im Saarland „für die Gerichte des Saarlandes und die saarländischen Notare allgemein vereidigter Übersetzer” und in Hessen „allgemein ermächtigter Übersetzer”.
Übrigens: Ebenso die Bezeichnungen für beeidigte/vereidigte Dolmetscher weichen von Bundesland zu Bundesland ab.

Mehr dazu im Blogartikel: Der Unterschied zwischen „vereidigter Übersetzer“ und „beeidigter Übersetzer“

Diese Frage lässt sich leider pauschal nicht beantworten.

Sofern Sie eine beglaubigte Übersetzung auf Spanisch in Spanien nutzen möchten, wird eine von mir angefertigte beglaubigte Übersetzung problemlos anerkannt.

In den restlichen Fällen gilt: Ob die von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung im Ausland verwendet werden darf, entscheidet die jeweilige Behörde. Es ist daher empfohlen, sich vorab bei der zuständigen Behörde, die von Ihnen eine beglaubigte Übersetzung verlangt, zu erkundigen.

In der Regel werden Apostillen benötigt, damit beglaubigte Übersetzungen im Ausland anerkannt werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie weiter oben im Abschnitt „Verwendung beglaubigter Übersetzungen im Ausland”.

Ja, die durch mich beglaubigten Übersetzungen werden von Behörden, Ämtern, Gerichten, Universitäten und allen anderen öffentlichen Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet anerkannt (§ 142 Absatz 3 ZPO). Der verbreitete Irrtum, beglaubigte Übersetzungen werden nur im jeweiligen Bundesland anerkannt, in welchem der Übersetzer ermächtigt ist, ist schlichtweg falsch.

Ja und nein. 

Für mich persönlich sind Kopien immer ausreichend. In der Regel wird auch von den Behörden akzeptiert, dass mir Kopien vorgelegt werden. Manchmal verlangt eine Behörde explizit, dass dem Übersetzer die Dokumente im Original vorgelegt werden müssen. 

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, zur Übersetzung das Originaldokument vorzulegen, da hier die Stempel- und Siegelabdrücke, Unterschriften, Stempelmarken, handschriftliche Ergänzungen und andere Anmerkungen, die auch übersetzt werden müssen, besser lesbar sind.

Vor allem Dokumente, die übersetzt und beglaubigt werden sollen, erfordern einen sorgfältigen Umgang. Gerne können Sie Ihre Zeugnisse, Urkunden, Diplome o. ä. Dokumente persönlich bei mir einreichen. Ich bitte jedoch zuvor um telefonische oder schriftliche Terminabsprache. Meine Anschrift und Kontaktdaten finden Sie unter dem Menüpunkt Kontakt.

Nein. Als ermächtigter Übersetzer bestätige ich durch die Beglaubigung die Vollständigkeit und Richtigkeit von mir selbst erstellter Übersetzungen.

Beglaubigte Kopien von bereits existierenden Dokumenten erhalten Sie bei der jeweiligen ausstellenden Stelle oder öffentlichen Behörden, wie Bürgerämtern, Notaren, Standesämtern, Schulen oder Universitäten.

Eine beglaubigte Übersetzung trägt den Titel „Bestätigte Übersetzung aus der spanischen/polnischen Sprache”. Es wird angemerkt aus wie vielen Seiten die Übersetzung besteht. Stempel, Siegel, Logos, Wappen, Unterschriften, unleserliche Textstellen, eigenhändige Ergänzungen sowie andere Auffälligkeiten werden kommentiert. Am Ende befindet sich ein Beglaubigungsformel, die die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Außerdem befinden sich am Ende der beglaubigten Übersetzung das Datum, die Unterschrift, der Stempel und de Kontaktdaten des Übersetzers. Die fertige Übersetzung wird zusammen mit einer Kopie der Vorlage verbunden (mit Hilfe von Heftklammern oder Urkundengarn).

Für polnischsprachige Texte ist die Wortanzahl entscheidend, bei deutschsprachigen Texte rechne ich pro Normzeile. Warum?

Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen (auch „Anschlägen”) inklusive Leerzeichen. Diese Abrechnungsmethode hat sich im deutschsprachigen Raum etabliert, da im Deutschen mehrere Wörter in der Regel zu Komposita zusammengesetzt werden können. Eine solche Wortzusammensetzung wäre, obwohl sie aus mehreren Wörtern besteht, als ein einziges Wort zu zählen. In anderen Sprachen – z. B. im Polnischen – sind Komposita selten. Mit anderen Worten: Deutschsprachige Wörter sind im Durchschnitt länger. Ein Beispiel:

Deutsch: Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitän = 42 Zeichen = ein Wort
Polnisch: Kapitan spółki żeglugi parowej na Dunaju = 40 Zeichen = sechs Wörter

Weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Seite Häufige Fragen (FAQ). Stöbern Sie gerne auch in den Artikeln zum Thema „beglaubigte Übersetzungen“ in meinem Blog eines Brückenbauers.

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