Beglaubigte Übersetzung online & digital mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) als PDF-Dokument per E-Mail

Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung zusätzlich online & digital mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) im PDF-Format per E-Mail.

Schnell, sicher, komfortabel, nachhaltig: Sie erhalten bei mir Ihre beglaubigte Übersetzung nicht nur ausgedruckt, sondern auch online & digital als PDF-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail. Doch was bedeutet das und welche Vorteile ergeben sich daraus?

Letzte Aktualisierung: Februar 2025

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?

Beglaubigte Übersetzung mit qualifizierter elektronische Signatur (QES): schnell, sicher, komfortabel, nachhaltig

Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist mit einer handschriftlichen Unterschrift gleichzusetzen – nur in elektronischer Form. Die QES besitzt die gleiche Rechtsgültigkeit wie eine handschriftlich getätigte Unterschrift.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 126a Elektronische Form, heißt es hierzu: „(1) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.“

Außer der qualifizierten gibt es noch die fortgeschrittene und die einfache elektronische Signatur.

  • Bei der einfachen elektronischen Signatur wird ein Dokument in elektronischer Form unterzeichnet. Nicht mehr und nicht weniger. Hierbei handelt es sich um die am wenigsten sichere Form der elektronischen Unterschrift. Sie lässt sich für Dokumente mit einem geringen rechtlichen Risiko nutzen.
  • Die fortgeschrittene elektronische Signatur geht einen Schritt weiter. Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zuzuordnen, der eindeutig zu identifizieren ist. Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist also ein wenig sicherer als die einfache Signatur und ist für Dokumente mittleren rechtlichen Risikos brauchbar.
  • Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die sicherste der drei Varianten. Es handelt sich um eine auf einem qualifizierten Zertifikat beruhende elektronische Signatur. Sie ist so rechtsverbindlich wie eine handschriftliche Signatur und gilt im gesamten EU-Raum. Sie erfüllt alle Anforderungen der eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste: Sie ist dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet, sie ermöglicht dessen Identifizierung, sie wird mithilfe einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt, sie ist so konzipiert, dass man eine nachträgliche Veränderung der Daten in der Signatur erkennen kann und sie beruht auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen.

Mehr im Wikipedia-Artikel „Qualifizierte elektronische Signatur“

Welche Vorteile hat eine QES?

  • Schnell: Beglaubigte Übersetzung anfertigen, QES darunter setzen, per E-Mail versenden. Der Postweg entfällt. Somit können Fristen auch in größter Zeitnot eingehalten werden.
  • Sicher: Eine QES ist rechtsverbindlich und nahezu fälschungssicher. Die Signatur lässt sich verifizieren, beispielsweise ganz einfach mit dem kostenlosen Programm Adobe Acrobat Reader, mit dem in der Regel PDF-Dokument geöffnet werden.
  • Komfortabel: Mühsames Ausdrucken, Kopieren oder Umformatieren entfällt. Außerdem können Sie das von mir versendete qualifiziert signierte Dokument bequem per E-Mail weitersenden.
  • Nachhaltig: Beglaubigte Übersetzungen mit QES müssen nicht ausgedruckt werden. Und jedes nicht ausgedruckte Dokument schützt die Natur.

Wie funktioniert eine QES?

Damit ich eine QES für ein digitales Dokument ausstellen kann, benötige ich einen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter. Diese Anbieter werden von der Europäischen Union dazu befähigt, Ihre Sicherheitsdienste anzubieten. Für Deutschland sind nach aktuellem Stand 17 Anbieter autorisiert. Für die QES meiner beglaubigten Übersetzungen nutze ich die qualifizierte Signaturkarte von D-Trust, das wiederum ein Unternehmen der Bundesdruckerei ist.

Bei der Bestellung der Signaturkarte musste ich mich mit meinem onlinefähigen Personalausweis identifizieren. Auf der Signaturkarte wurde meine Identität gespeichert und sie mir zugeschickt. Zur Nutzung der Signaturkarte ist ein Kartenlesegerät nötig. Ich nutze einen Kartenleser der Firma Reiner SCT. Um meine Signatur auf ein PDF-Dokument zu setzen führe ich meine Signaturkarte in das Kartenlesegerät ein. Anschließend öffne ich ein Signierprogramm, in meinem Fall digiSeal office der secrypt GmbH. Am Ende der Übersetzung steht dann – wie immer – der Bestätigungsvermerk, durch welchen ich bestätige, alles korrekt und vollständig übersetzt zu haben. Anschließend folgt statt einer handschriftlichen Unterschrift die qualifizierte elektronische Signatur (siehe unten).

Sie möchten mehr über die Funktionsweise einer QES erfahren? Weitere Details erfahren Sie im Artikel „Die qualifizierte elektronische Signatur“ (erschienen in der Mitgliederzeitschrift des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer (MDÜ, Ausgabe 6, Jahr 2011)).

Woran erkenne ich eine QES?

Es ist ganz einfach, zu überprüfen, ob ein digitales Dokument eine QES trägt. Bei meinen beglaubigten Übersetzungen erkennen Sie die QES wie folgt:

Ihr PDF-Programm (in der Regel Adobe Acrobat Reader) zeigt nach Öffnen des Dokuments und Überprüfung der Unterschrift folgende Meldung:

Wenn Sie sich nun an das Ende der beglaubigten Übersetzung begeben, finden Sie dort nachfolgende Information. Diese Angabe ist nicht verpflichtend, doch setze ich auf eine klare und transparente Kommunikation, damit dem Leser des Dokuments sofort klar wird, dass dieses Dokument qualifiziert elektronisch signiert wurde.

Beispiel für eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch mit QES:

Dieses Dokument wurde digital erstellt und ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Es ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen. Mehr: https://thomasbaumgart.eu/qes El presente documento está firmado y cualificado electrónicamente. Es válido sin firma autógrafa.

Beispiel für eine beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch mit QES:

Dieses Dokument wurde digital erstellt und ist ohne handschriftliche Unterschrift gültig. Es ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen. Mehr: https://thomasbaumgart.eu/qes Dokument opatrzony kwalifikowanym podpisem elektronicznym. Ważny bez ręcznego podpisu.

Darüber finden Sie folgende Information. Das ist die qualifizierte elektronische Signatur. Man sieht auf einen Blick, wer die Signatur wann erstellt hat. Durch das Anklicken der Signatur werden zusätzliche Angaben angezeigt (siehe weiter unten):

Beispiel für eine elektronische Signatur

Bei Übersetzungen auf Spanisch zur Nutzung in Spanien sieht die digitale Signatur wie folgt aus:

Beispiel - qualifizierte elektronische Signatur Spanisch Spanien

Die Signatur lässt sich anklicken, um den Unterschriftsvalidierungsstatus zu überprüfen. Zum Beispiel:

Nach Klick auf „Unterschriftseigenschaften…“ erhalten Sie weitere Informationen zur digitalen Unterschrift:

Ebenso das kostenlose Programm digiSeal reader dient der Überprüfung der Echtheit einer digitalen Signatur. Es zeigt folgendes positives Prüfergebnis:

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung mit QES?

Falls Sie eine beglaubigte Übersetzung zur Vorlage vor einer Behörde benötigen, freue ich mich auf Ihre Anfrage! In den Sprachen Deutsch, Spanisch und Polnisch bin ich Ihr direkter Ansprechpartner. Für alle anderen Sprachen vermittele ich Sie an einen kompetenten Partner. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

► Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch/Deutsch-Spanisch

► Ich benötige eine beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch/Deutsch-Polnisch

Thomas Baumgart ist Konferenzdolmetscher und Übersetzer für Spanisch, Polnisch und Deutsch mit den Fachgebieten Recht sowie Industrie & Technik. Im Blog eines Brückenbauers berichtet er von seinem Berufsalltag als Übersetzer und Dolmetscher und weiteren damit verbundenen Themen.

5 Kommentare zu „Beglaubigte Übersetzung online & digital mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) als PDF-Dokument per E-Mail“

  1. Hallo Thomas, sehr ausführlich beschrieben, vielen Dank!
    Wie bekommt man das eigene Logo und die eigene Unterschrift drauf statt des sign-me-Logos?
    Viele Grüße, Marita

    1. Hallo Marita!
      Verzeihe bitte meine späte Antwort. Im Online-Dienst „sign-me“ gibt es leider nicht die Möglichkeit, ein eigenes Logo einzubauen. Wenn man eine Software verwendet (in meinem Fall digiSeal), kann man die digitale Unterschrift personalisieren.

      Viele Grüße
      Thomas

  2. Pingback: Beglaubigte Übersetzung mit QES: in Spanien offiziell anerkannt

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