Preise für Übersetzungen und Dolmetschleistungen

Ein Übersetzer oder Dolmetscher ist preiswert: Er ist seinen Preis wert!

Bei Übersetzer-Kosten sollte nicht gespart werden! Bei Übersetzer-Kosten zu sparen kann negative rechtliche Konsequenzen oder einen Image-Schaden mit sich ziehen. Natürlich ist der Preis aber ein wichtiger Aspekt. Wie bei jeder Dienstleistung sollten Sie, wenn Ihnen an einer hoher Qualität gelegen ist, die Auswahl jedoch nicht ausschließlich über den Preis treffen. Bei mir erhalten Sie Ergebnisse höchster Qualität zu fairen und transparenten Preisen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es unmöglich ist, allgemeingültige Pauschalbeträge zu nennen. Zur Gewährleistung meiner transparenten und fairen Preisgestaltung gebe ich Ihnen jedoch hier einen Überblick über die preisbestimmenden Faktoren. Sie dienen lediglich der Orientierung. Jeder Dolmetsch- und Übersetzungsauftrag wird individuell gehandhabt.

Je nach Sprachrichtung errechnet sich der Preis anders. Die Preise unterscheiden sich darüber hinaus je nachdem, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung, Fachübersetzung oder eine Dolmetschleistung benötigen.

Preise für Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen

Bei beglaubigten Übersetzungen orientiere ich mich an den Angaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

  • Deutsch ► Spanisch/Polnisch: ab 1,80 €/Normzeile (zzgl. MwSt.)
  • Spanisch/Polnisch ► Deutsch: ab 0,22 €/Wort (zzgl. MwSt.)

»Warum werden deutschsprachige Texte pro Normzeile berechnet, aber spanisch- und polnischsprachige Texte pro Wort?

  • Mindestauftragswert: 45 Euro (zzgl. MwSt.)
  • Nach den Angaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) berechne ich für jede angefangene Normzeile (55 Anschläge, inklusive Leerzeichen) ein Grundhonorar von 1,80 Euro/Normzeile und 0,22 Euro/Wort.
  • Für Übersetzungen von nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten berechne ich ein erhöhtes Honorar von 1,95 Euro/Normzeile und 0,24 Euro/Wort.
  • Ist die Übersetzung aufgrund besonderer Umstände, zum Beispiel wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes oder einer besonderen Eilbedürftigkeit, besonders erschwert, beträgt das Grundhonorar 1,95 Euro/Normzeile (0,24 Euro/Wort) und das erhöhte Honorar 2,10 Euro/Normzeile (0,27 Euro/Wort).
  • Bei Beauftragung bestellte zusätzliche Ausfertigungen der beglaubigten Übersetzung kosten 5,00 Euro (zzgl. MwSt.) pro Seite des Originaldokuments. Für nachträglich verlangte Ausfertigungen berechne ich zusätzlich pauschal 22,50 Euro (zzgl. MwSt.).

Übersetzungen, Fachübersetzungen, Lokalisierung

Preisbestimmende Faktoren:

  • Die Schwierigkeit. Mit der Übersetzung von Texten komplexerer Thematik ist ein höherer Zeitaufwand verbunden, da zur Gewährleistung einer hohen Qualität Hintergrundwissen, weitere Informationen und Terminologie recherchiert werden müssen.
  • Das Datei­for­mat. Für die Über­set­zung von PPT-, XML-, XLSX- o. ä. Dateien sowie nicht editierbaren Formaten (PDF oder Bildformate) berechne ich einen Auf­schlag.
  • Der Fer­tig­stel­lungs­ter­min. Je drin­gen­der die Über­set­zung, desto höher wird der Zuschlag. Das durchschnittliche Tagespensum eines Übersetzers liegt bei 2000 Wör­tern.
  • Der Zweck. Eine Über­set­zung für den inter­nen Gebrauch, die rein zu Ver­ständ­nis­zwe­cken benö­tigt wird, kann kos­ten­güns­ti­ger ange­fer­tigt wer­den als die Über­set­zung eines Tex­ts, der ver­öf­fent­licht wer­den soll.
  • Arbeit am Wochen­ende, an Fei­er­ta­gen oder nach Fei­er­abend ist mög­lich, hier fällt jedoch ein Zuschlag an.

Preise für Dolmetschleistungen

Das Dolmetscherdasein ist so bunt wie das Leben: Jeder Dolmetschauftrag ist anders, wodurch sich andere Preise ergeben.

Dolmetscher erhalten für Ihre Leistung Honorare. Zusätzlich zur Dolmetschleistung am Tag der Veranstaltung umfasst dieses Honorar unter anderem auch die organisatorische, fachliche und terminologische Vorbereitung des Themas und des Einsatzes.

Das Honorar setzt sich aus diversen Aspekten zusammen.

Preisbestimmende Faktoren:

  • Schwierigkeit des Themas: Je komplizierter das Thema einer zu verdolmetschenden Veranstaltung, desto mehr Vorbereitung wird benötigt und desto höher ist das Honorar.
  • Reisespesen/Reisekosten: Mein Berufswohnsitz liegt in Worms. Die Reisekosten werden dem Auftraggeber entweder gegen Belege oder als Pauschale in Rechnung gestellt.
  • Abreisehonorar & Anreisehonorar („Approche”/„Déproche”): Eine An-/Abreise am Vor-/Folgetag von Dolmetscheinsätzen wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Unterkunft: Bei Einsätzen, die früh am Morgen beginnen oder an mehreren Tagen stattfinden, ist eine Übernachtung nötig. In der Regel plant und stellt der Auftraggeber die Unterkunft. Je nach Absprache ist auch möglich, dass der Dolmetscher eigenständig die Unterbringung organisiert und sie dem Auftraggeber gegen Belege oder als Pauschale in Rechnung stellt.
  • Verpflegung: Entweder der Auftraggeber plant die Verpflegung der Dolmetscher oder der Dolmetscher organisiert eigenständig die Verpflegung und stellt sie dem Auftraggeber gegen Belege oder als Pauschale in Rechnung.
  • Tagegeld/Verpflegungsmehraufwand: Spesenpauschale für Einsätze, die nicht am Berufswohnsitz des Dolmetschers erfolgen. Aufgrund der Abwesenheit entstehen dem Dolmetscher zusätzliche Kosten, die dem Auftraggeber in Form eines so genannten Tagegelds in Rechnung gestellt werden.
  • Vergütung der Verwertungsrechte: Eine Dolmetschleistung ist zur sofortigen Anhörung bestimmt. Ist eine weitere Verwertung (z. B. eine Übertragung im Radio, Fernsehen oder Internet oder eine Aufzeichnung) geplant, ist der Dolmetscher darüber in Kenntnis zu setzen. Die entsprechenden Verwertungsrechte werden mit 50 % des Grundhonorars in Rechnung gestellt.
  • Überstunden: Bei Veranstaltungen ist es nicht immer im Voraus möglich, den genauen Zeitrahmen zu definieren. Wird die vereinbarte Stundenanzahl eines Dolmetscheinsatzes überschritten, wird jede begonnene Überstunde zusätzlich mit 20 % des Grundhonorars in Rechnung gestellt.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dolmetschleistungen.

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