Am 16. und 17. September 2022 fand im Kosmos in Berlin die siebte BDÜ-Fachkonferenz Sprache und Recht (kurz FSR) statt. Leitthema der diesjährigen Veranstaltung war „Rechtsvergleichung in der Praxis“.

Volles Programm

Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen erwartete ein volles Programm zu diversen Rechtsthemen, unter anderem Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, EU-Recht. Darüber hinaus wurde auch das Urkundenübersetzen, Dolmetschen vor Gericht, Legal Tech und neuronale maschinelle Übersetzung thematisiert. Die Diskussionen und Workshops wurden sowohl sprachübergreifend als auch sprachspezifisch angeboten. Mit meinen Arbeitssprachen Spanisch und Polnisch kam ich voll auf meine Kosten. Das gesamte Programm lässt sich hier als PDF-Dokument herunterladen.

Netzwerken live und in Farbe

Zunächst war es eine einmalige Möglichkeit des Netzwerkens unter Fachleuten, die im selben Fachgebiet tätig sind. So konnte ich neue Kontakte knüpfen, alte Bekannte wiedersehen und insbesondere viele Kollegen und Kolleginnen, die ich pandemiebedingt nur online kannte, endlich in Echt sehen.

2+2 = 5-1: Alles eine Frage der Perspektive

2+2 = 5-1

Vor Beginn der Konferenz hatte ich die Einstellung, als noch relativ junger Übersetzer und Konferenzdolmetscher von den erfahrenen Kollegen und Kolleginnen viel zu lernen. Für mich war das Übersetzen im Rechtsbereich geprägt von festen syntaktischen und terminologischen Ausdrücken, die man einfach kennen müsse, um erfolgreich in diesem Fachgebiet übersetzen zu können. Das ist auch richtig. Wie in anderen Fachgebieten sind nicht nur qualifizierte Sprachkenntnisse, sondern auch ein fundiertes Fachwissen nötig. Ich sah die Konferenz als Chance, den erfahrenen Übersetzern und Übersetzerinnen zuzuhören und möglichst viel neues Wissen mitzunehmen.

Jedoch merkte ich während der Diskussionen und Workshops, dass es häufig mehrere valide Lösungen gibt und dass auch erfahrene Kollegen und Kolleginnen unsicher sein können oder nach Argumenten suchen, um Ihren Standpunkt zu verteidigen. Manchmal kann man sich auf eine gemeinsame Position einigen und manchmal bleibt es bei verschiedenen Ansichten, die aber beide ihre Gültigkeit haben können. Ein Beispiel:

Erbrecht: Pflichtteil ist nicht gleich Pflichtteil

Das in Deutschland angewandte Prinzip des Pflichtteils eines Nachlasses existiert so nicht im Spanischen. Dadurch wird die Übersetzung von „Pflichtteil“ aus dem Deutschen in Spanischen zu einer Herausforderung. Der spanische Begriff legítima kommt dem deutschen Pflichtteil am nächsten, ist mit diesem jedoch nicht deckungsgleich.

Ein Pflichtteil steht einer Person zu, die mit dem Erblasser eng verwandt war (vor allem Ehegatten und Kinder), im Testament jedoch nicht berücksichtigt wird. Der Pflichtteil sichert diesen Personen einen Mindestanteil am Nachlass und schränkt somit die Testierfähigkeit des Erblassers ein.

Auch bei der spanischen legítima kommt eines zu einer Einschränkung der Testierfähigkeit des Erblassers. Jedoch handelt es sich um die Empfänger der legítima um Erben – im Gegensatz zu den Empfängern des Pflichtteils in Deutschland, die keine Erben sind. Damit es bei der Übertragung der beiden Rechtstermini zu keinen Verwechslungen kommt, hat sich für die spanische legítima im Deutschen der Begriff Noterbteil etabliert. Da das Wort Noterbteil so in der deutschen Rechtsordnung nicht existiert, kann es jedoch zu Verwirrungen führen, da er Empfänger der Übersetzung mit dem Begriff „Noterbteil“ nichts anfangen kann. Eine Alternative wäre der Ausdruck „Pflichtteil nach spanischem Erbrecht“ (eventuell mit einer zusätzlichen Erläuterung in der Fußzeile).

Dieses nur oberflächlich angerissene Problem soll aufzeigen, dass es je nach Kontext, Ziel und Publikum einer Übersetzung verschiedene Strategien und Lösungen gibt, die alle zum Ziel führen können. Es gibt nicht nur die eine allgemeingültige Lösung.

Skopos-Theorie

Nicht umsonst wurde während der Konferenz immer mal wieder die Skopostheorie nach Hans Josef Vermeer in den Raum geworfen. Ich zitiere einen Abschnitt des Unterkapitels zur Skopostheorie auf der Wikipedia-Seite „Translatologie“:

Die Skopostheorie geht […] davon aus, dass der Zweck eines Translats, eine bestimmte Funktion zu erfüllen, der bestimmende Faktor ist, auf den der Translationsprozess ausgerichtet sein muss. Dabei kann ein Translat grundsätzlich jede beliebige durch einen Text erfüllbare Funktion haben, die Bewertung einer bestimmten Funktion als „gut“, „sinnvoll“ oder „ethisch“ bleibt zunächst außen vor. Daraus ergibt sich die Auffassung von Übersetzungen und Verdolmetschungen als zielsprachliche und -kulturelle Informationsangebote über andere Informationsangebote in Ausgangssprache und -kultur. Die Qualität eines Translats kann grundsätzlich nur bezüglich seiner Funktion bewertet werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Translatologie#Funktionale_Translatologie,_Skopostheorie_und_translatorisches_Handeln [abgerufen am 07.10.2022]

Sofern eine Übersetzung Ihrer Funktion gerecht wird, gilt sie als gelungen. So kann es verschiedene Lösungen geben, die alle gültig sind, sofern die Übersetzung funktioniert.

Thomas Baumgart ist Konferenzdolmetscher und Übersetzer für Spanisch, Polnisch und Deutsch. Fachgebiete sind Industrie, Technik (IT) sowie Landwirtschaft & Ernährung. Im Blog eines Brückenbauers berichtet er von seinem Berufsalltag als Übersetzer und Dolmetscher und weiteren damit verbundenen Themen.

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