Direkt Anfrage stellen:
Beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde Spanisch-Deutsch & Polnisch-Deutsch
Für viele Behördengänge muss man seine Geburtsurkunde übersetzen lassen. Gerne unterstütze ich Sie dabei in den Sprachen Spanisch, Polnisch und Deutsch.
Das, was wir unter einer Geburtsurkunde verstehen, kann verschiedene Namen haben.
In Deutschland heißt dieses Dokument heute Geburtsurkunde. Bis 2009 existierte noch die Abstammungsurkunde als Nachweis der Geburt eines Kindes. Alternative Bezeichnungen sind: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder beglaubigter Registerausdruck des Geburtseintrags.
In Polen lautet die Bezeichnung akt urodzenia. Man erhält entweder eine gekürzte Abschrift der Geburtsurkunde (odpis skrócony aktu urodzenia) oder eine vollständige Abschrift der Geburtsurkunde (odpis zupełny aktu urodzenia).
In Spanien trägt diese Urkunde offiziell den Namen certificado de nacimiento. Manchmal findet man auch die Bezeichnung acta de nacimiento. Darüber hinaus werden auch wörtliche Bescheinigungen der Geburtseintragung (certificación literal de inscripción de nacimiento) ausgestellt.
Und hier noch eine Übersicht über die Bezeichnungen für Geburtsurkunden in den verschiedenen Ländern Lateinamerikas:
Land | Geburtsurkunde (ohne Gewähr!) |
---|---|
Argentinien | Partida de Nacimiento |
Mexiko | Acta de Nacimiento |
Kolumbien | Registro Civil de Nacimiento |
Chile | Certificado de Nacimiento |
Peru | Acta de Nacimiento |
Ecuador | Acta de Nacimiento |
Venezuela | Acta de Nacimiento |
Uruguay | Partida de Nacimiento |
Paraguay | Certificado de Nacimiento |
Bolivien | Certificado de Nacimiento |
Costa Rica | Certificación de Nacimiento |
Panama | Certificado de Nacimiento |
Guatemala | Certificado de Nacimiento |
Honduras | Certificación de Nacimiento |
El Salvador | Partida de Nacimiento |
Nicaragua | Certificado de Nacimiento |
Dominikanische Republik | Acta de Nacimiento |
Kuba | Certificación de Nacimiento |
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde benötigt?
Zum Beispiel in folgenden Fällen müssen Sie Ihre Geburtsurkunde übersetzen lassen (als beglaubigte Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer!):
Aufenthalt im Ausland:
- Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis
- Anmeldung eines Wohnsitzes oder Eheschließung im Ausland
- Einbürgerung oder Prüfung der Staatsangehörigkeit
Eheschließung oder Scheidung:
- Heirat im Ausland oder mit einer ausländischen Person
- Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland
- Anerkennung einer in Deutschland geschlossenen Ehe im Ausland
- Scheidungsverfahren, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde
Studium oder Arbeit:
- Bewerbung an ausländischen Universitäten
- Anerkennung von ausländischen Abschlüssen oder Qualifikationen
- Arbeitsaufnahme im Ausland
Behördliche Verfahren:
- Beantragung eines neuen Passes oder Personalausweises
- Adoption oder Sorgerechtsfragen
- Nachweis der Identität für Gerichte oder Notare
Erbschaftsangelegenheiten:
- Nachweis der Abstammung für Erbschaftsverfahren
- Registrierung von Eigentum oder Vermögen im Ausland
Kosten und Dauer für eine beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde
Gerne kümmere ich mich um die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde in den Sprachrichtungen Deutsch ◄► Spanisch sowie Deutsch ◄► Polnisch an.
In der Regel erstelle ich die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde innerhalb von 2–3 Arbeitstagen. Das Übersetzerhonorar bewegt sich in der Regel zwischen 45,00 und 90,00 Euro (netto, also zuzüglich Mehrwertsteuer). Bitte beachten Sie, dass ich verbindliche Angaben erst machen kann, wenn ich das Dokument sehe, das übersetzt werden soll. Schicken Sie mir gerne weiter unten Ihre Übersetzungsanfrage zu und wir besprechen alle Einzelheiten.
Brauche ich eine Apostille für die Geburtsurkunde?
Sie fragen sich: „Was um Himmels willen ist eine Apostille?“ Eine Antwort finden Sie in meinem Blogartikel „Beglaubigte Übersetzung mit Apostille: Brauche ich das?“. Dort erläutere ich das Thema Haager Apostille ausführlich. Es ist leider nicht ganz unkompliziert. Kurzum: Es handelt sich um eine Überbeglaubigung im internationalen Urkundenverkehr.
Wichtig: Es wird immer zwischen dem Originaldokument und der beglaubigten Übersetzung unterschieden. Es kann durchaus sein, dass Sie eine Apostille für das Originaldokument und eine Apostille für die beglaubigte Übersetzung benötigen (also insgesamt zwei!).
Wann benötigen Sie eine Apostille für Ihre Geburtsurkunde?
- Wurde Ihre Geburtsurkunde in Deutschland ausgestellt?
Wenn die Geburtsurkunde in einem anderen EU-Land eingereicht werden soll (z. B. Spanien oder Polen), wird keine Apostille benötigt.
Wenn die Geburtsurkunde in einem Nicht-EU-Land eingereicht werden soll, müssten Sie eine Apostille für die Urkunde beantragen. Wenden Sie sich dafür am besten an die Behörde, die die Geburtsurkunde ausgestellt hat. Dort wird Ihnen weitergeholfen. - Wurde Ihre Geburtsurkunde in Polen ausgestellt?
Wenn Ihre Geburtsurkunde in Polen ausgestellt wurde und in Deutschland eingereicht werden soll, benötigen Sie keine Apostille für die Urkunde. - Wurde Ihre Geburtsurkunde in Spanien ausgestellt?
Wenn Ihre Geburtsurkunde in Spanien ausgestellt wurde und in Deutschland eingereicht werden soll, benötigen Sie keine Apostille für die Urkunde. - Wurde die Geburtsurkunde in einem anderen spanischsprachigen Land (Lateinamerika) ausgestellt?
Wenn Ihre Geburtsurkunde aus einem lateinamerikanischen Land stammt und in Deutschland eingereicht werden soll, benötigen Sie zunächst eine Apostille für die Urkunde.
Brauche ich eine Apostille für die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde?
- Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde auf Deutsch, wird für die beglaubigte Übersetzung keine Apostille benötigt. Jede Übersetzung, die ich ins Deutsche anfertige, wird in Deutschland anerkannt.
- Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde auf Polnisch, wird für die beglaubigte Übersetzung keine Apostille benötigt.
- Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde auf Spanisch für Spanien, wird für die beglaubigte Übersetzung keine Apostille benötigt.
- Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde auf Spanisch für ein anderes spanischsprachiges Land (Lateinamerika), wird für die beglaubigte Übersetzung eine Apostille benötigt. Diese kann ich gerne für Sie beantragen. Auf der Seite Beglaubigte Übersetzung auf Spanisch mit Apostille finden Sie mehr Informationen dazu.
Senden Sie mir direkt hier
Ihre Anfrage für eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde zu
Kontaktieren Sie mich